Datum27.04.2026 02:55
Quellewww.zeit.de
TLDRBundesfinanzminister Klingbeil plant eine Verschärfung der Regeln bei Steuerhinterziehung. Künftig soll eine Selbstanzeige nicht mehr generell zur Straffreiheit führen, sondern nur noch strafmildernd wirken, insbesondere bei höheren Summen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Steuerbetrüger durch einfache Selbstanzeige der Entdeckung entgehen. Der Aktionsplan gegen Steuerkriminalität sieht zudem eine Aufwertung von Sondereinheiten und den Einsatz von KI zur Datenanalyse vor.
InhaltEine Selbstanzeige bei Steuerbetrug sollte nicht mehr generell zur Straffreiheit führen, fordert Finanzminister Klingbeil. "Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein." Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will schärfer gegen Steuerbetrüger vorgehen. "Ich will, dass eine Selbstanzeige nicht mehr generell zur Straffreiheit führt", sagte der SPD-Vorsitzende der Funke Mediengruppe. Sein Ministerium schlägt eine Gesetzesänderung vor, nach der die Selbstanzeige künftig "oberhalb bestimmter Schwellenwerte" nur noch strafmildernd, aber nicht mehr strafbefreiend wirkt. "Wir schützen die, die sich an die Regeln halten. Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein", sagte Klingbeil. Niemand sollte darauf spekulieren, dass er straffrei ausgehe, wenn er Steuern hinterzogen habe und bei Gefahr der Entdeckung einfach eine Selbstanzeige erstatte, sagte Klingbeil. "Die Milliardenschäden durch Steuerbetrug gehen zu Lasten von uns allen." Der Vorstoß sei ein Teil eines Aktionsplans, um Steuerkriminalität besser zu bekämpfen. Dazu gehöre auch, dass die Sondereinheit gegen Steuerhinterziehung im Bundeszentralamt für Steuern aufgerüstet werde. Daten der Finanzbehörden sollten künftig zentral auf einer Plattform gespeichert und mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz ausgewertet werden. "Das Signal an Steuerhinterzieher muss sein: Versucht es erst gar nicht, wir erwischen euch", sagte Klingbeil. Steuerhinterziehung wird in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, in besonders schweren Fällen sind auch zehn Jahre möglich. Eine Selbstanzeige kann jedoch zur Straffreiheit führen, wenn sie vollständig ist und rechtzeitig erfolgt, also bevor zum Beispiel eine Prüfung angekündigt oder die Tat bereits entdeckt ist. Die hinterzogenen Steuern samt Zinsen müssen dann nachgezahlt werden, bei höheren Beträgen kommen häufig Zuschläge oder verschärfte Voraussetzungen hinzu. In einem Bericht des Bundesfinanzministeriums heißt es, dass die bestehende Straffreiheit zu Fehlanreizen führe und dazu verleite, Steuern zu hinterziehen und sie erst vor der befürchteten Entdeckung per Selbstanzeige zu erklären. Im Jahr 2024 wurden nach einer Statistik des Bundesfinanzministeriums insgesamt 19.110 Steuerstrafverfahren eingestellt, darunter 5.154 Verfahren nach Selbstanzeigen, bei denen es um Steuerhinterziehung bis zu 25.000 Euro ging. In 36 Fällen von Selbstanzeigen, die höhere Summen betrafen, sei gegen eine zusätzliche Zahlung von der Strafverfolgung abgesehen worden.