Datum15.10.2025 11:59
Quellewww.spiegel.de
TLDRDie Bundesregierung hat die Aktivrente beschlossen, um Arbeitnehmer zu motivieren, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten. Ein monatlicher steuerfreier Freibetrag von 2000 Euro soll die Sozialkassen stärken und den Fachkräftemangel verringern. Ab dem 1. Januar 2026 sollen etwa 168.000 Beschäftigte profitieren. Obwohl die Regelung 890 Millionen Euro Mindereinnahmen pro Jahr verursacht, bleibt die Sozialversicherungspflicht bestehen. Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten.
InhaltDurch einen monatlichen Freibetrag von 2000 Euro sollen Arbeitnehmer zum Arbeiten über das Rentenalter hinaus motiviert werden. Die Bundesregierung verspricht sich davon eine Stärkung der Sozialkassen. Sie soll die Sozialkassen entlasten und den Fachkräftemangel lindern: Die Bundesregierung hat die sogenannte Aktivrente auf den Weg gebracht. Für Arbeitnehmer sollen vom Verdienst bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei bleiben, wenn sie über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten. Das Kabinett billigte nun einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Ziel sei es, einen Anreiz zu schaffen, damit das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser genutzt und Erfahrungswissen länger in den Betrieben gehalten werde. Im Gesetzentwurf geht die Regierung rechnerisch davon aus, dass 168.000 Beschäftigte im Jahr von der Aktivrente profitieren könnten. Das heißt, jeder vierte Anspruchsberechtigte würde bei Erreichen des Renteneintrittsalters das Angebot der Aktivrente auch tatsächlich annehmen. "Wer freiwillig länger arbeitet, profitiert künftig von der Aktivrente", sagte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). "Das stärkt den Arbeitsmarkt, das stärkt die Wirtschaft, und das ist ein echtes Plus für alle, die beruflich aktiv bleiben wollen", so Klingbeil. Die Regelung zielt auf sozialabgabenpflichtige Beschäftigte, für die der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge abführt. Der Steuerfreibetrag ist auf 24.000 Euro im Jahr begrenzt. Ausgenommen davon sind Selbstständige, Beamte und Minijobber wie auch die Land- und Forstwirtschaft. Durch die Steuerbefreiung rechnet die Regierung mit jährlichen Mindereinnahmen von 890 Millionen Euro, die sich Bund, Länder und Gemeinden teilen. Im ersten Jahr sollen die Ausfälle 820 Millionen Euro betragen. Sozialabgaben werden bei der Aktivrente weiterhin fällig. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen, der Arbeitgeber auch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Steuerfreiheit soll auch der Stärkung der Sozialkassen dienen. "Mit der bestehenden Sozialversicherungspflicht profitieren auch die Sozialsysteme von dem Bonus", erklärte das Finanzministerium. "Davon profitieren am Ende alle, denn die Sozialsysteme werden entlastet, der Arbeitskräftemangel bekämpft und damit der Standort Deutschland insgesamt gestärkt." Die Gesetzesvorlage soll nun im Bundestag beraten werden. Eine kritische Analyse zur Aktivrente lesen Sie hier .