Kriminalität: Mutter und Baby getötet – Vater kommt vor Gericht

Datum26.04.2026 07:00

Quellewww.zeit.de

TLDRIn Düsseldorf beginnt der Prozess gegen einen 44-jährigen Biochemiker, der seine Frau und sein zwei Monate altes Baby mit einem Küchenbeil getötet haben soll. Die Staatsanwaltschaft vermutet eine akute Psychose zur Tatzeit. Aufgrund einer attestierten psychischen Erkrankung wird der Mann im Sicherungsverfahren angeklagt, wobei eine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie droht, falls die Vorwürfe bestätigt werden. Hinweise auf häusliche Gewalt gab es zuvor nicht. Der Mann versuchte nach der Tat, Suizid zu begehen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „Mutter und Baby getötet – Vater kommt vor Gericht“. Ein Mann soll in Düsseldorf seine Frau und sein zwei Monate altes Baby mit einem Küchenbeil umgebracht haben. Knapp fünf Monate nach seiner mutmaßlichen Tat beginnt am Montag am Düsseldorfer Landgericht der Prozess gegen den 44-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft geht inzwischen davon aus, dass der Biochemiker zur Tatzeit an einer akuten Psychose erkrankt war. Dem promovierten Wissenschaftler droht damit als psychisch krankem Straftäter die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie, wenn sich die Vorwürfe aus der sogenannten Antragsschrift bestätigen.  Die Tat im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk Ende November vergangenen Jahres hatte für Entsetzen gesorgt. Sein erst zwei Monate altes Baby und seine Ehefrau starben noch in der Wohnung. Hinweise auf häusliche Gewalt hatte es nicht gegeben. Das Paar hatte ein Jahr zuvor geheiratet.  Der Mann mit slowakischer Staatsbürgerschaft soll nach der Tat versucht haben, sich selbst mit einem Messer umzubringen, überlebte aber schwer verletzt und wurde notoperiert. Noch im Krankenhaus war Haftbefehl wegen Totschlags gegen ihn erlassen worden. Da der 44-jährige Biochemiker verwirrt gewirkt habe, sei er psychiatrisch untersucht worden. Weil ihm dabei demnach eine Psychose attestiert wurde, muss er sich nicht in einem normalen Strafprozess verantworten, sondern wegen mutmaßlicher Schuldunfähigkeit in einem sogenannten Sicherungsverfahren. © dpa-infocom, dpa:260426-930-993985/1