Datum26.04.2026 04:00
Quellewww.zeit.de
TLDRIn Hessen bereiten sich Abiturienten auf Prüfungen vor, wobei Bedenken hinsichtlich digitaler Täuschungsversuche wie Scan-Brillen oder KI-gestützten Ohrhörern bestehen. Das Kultusministerium betont die Folgen bei Erwischtwerden, von Wiederholungen bis zum Nichtbestehen der gesamten Prüfung. Schulen setzen auf präventive Maßnahmen und Verweise auf Prüfungsordnungen. Störsender sind unzulässig. Experten empfehlen stattdessen eine Stärkung der Medienkompetenz und eine Reduzierung der Täuschungsanfälligkeit von Klausuren.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Schulen“. Lesen Sie jetzt „Weniger Aufwand, mehr Erfolg? Was beim Spicken im Abi droht“. Weniger Zeit ins Lernen investieren, mit Hilfsmitteln raffiniert spicken und bessere Noten ergattern? 23.700 Schülerinnen und Schüler schreiben noch bis zum 8. Mai in Hessen ihre schriftlichen Abiturprüfungen. Die wenigsten dürften dabei auf riskante Täuschungsversuche setzen. Ertappt werden ist nicht schön. Dennoch sind Schulen und Kultusministerium nicht frei von Bedenken, zumal die klassischen Spickzettel im Ärmel oder unter dem Tisch längst teils von digitaler Technik abgelöst werden. "Sorgen, dass Brillen oder digitale Stifte mit Scanfunktionen und nicht sichtbare Ohrhörer in Kombination mit KI-Anwendungen verwendet werden, bestehen bei den Schulen durchaus", teilt das Kultusministerium der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit. Entsprechend würden die Prüflinge an den Abiturtagen "gegebenenfalls noch intensiver auf Paragraf 30 der Oberstufen- und Abiturverordnung" hingewiesen. Hier geht es um "Verfahren bei Täuschungen und Täuschungsversuchen und anderen Unregelmäßigkeiten". Im Internet finden sich kommerzielle fragwürdige Angebote für Prüflinge - wie etwa dieses hier: "Entdecke unser Spick-Set, ideal für diskretes Spicken. Perfekt getarnt und einfach in der Bedienung." Der Anbieter verweist auf langjährige Erfahrungen. Was droht spickenden Prüflingen im hessischen Abitur, die erwischt werden? Die Oberstufen- und Abiturverordnung des Landes bietet ihnen eine Abstufung je nach Schwere des Falls: Wiederholung der Prüfung mit neuen Aufgaben - oder Bewertung mit null Punkten. Oder noch gravierender: "Wenn die Täuschung oder der Täuschungsversuch vorbereitet war", wird nicht nur die Klausur am Tag, sondern die ganze Abiprüfung als nicht bestanden bewertet. Schulen trachten mit einem ganzen Maßnahmenbündel danach, Spicken von Anfang an zu verhindern. Dazu zählen laut dem Kultusministerium: Und was ist mit Störsendern gegen Spicken mit dem Handy? Das Kultusministerium winkt ab: Diese seien rechtlich nicht zulässig. Der Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW in Hessen, Thilo Hartmann, weist darauf hin, dass Störsender generell den Funkverkehr störten. Zudem würden Prüflinge "so unter Generalverdacht gestellt". Auch ein Einsatz von Metalldetektoren sei der GEW vor diesem Hintergrund im Abi nicht bekannt. Auch Hartmann weiß von "kreativeren" Täuschungsversuchen – etwa mit Zweit-Mobiltelefonen, um dem Handy-Einsammeln zu entgehen, oder über versteckte Smartwatches. Doch "ein solcher Hightech-Betrug stellt eine Ausnahme dar", ergänzt der GEW-Landeschef. Auch das Kultusministerium geht generell beim Spicken nach eigenen Angaben auch angesichts konsequenter Gegenmaßnahmen nur von Einzelfällen aus. Gewerkschafter Hartmann meint, der Fokus sollte "nicht auf immer neuen Kontrolltechnologien liegen", sondern auf klaren Regeln, wenig "täuschungsanfälligen" Klausuren, fairen Prüfungsbedingungen und einer Stärkung der Medienkompetenz. Im Abitur braucht es Hartmann zufolge "praktikable Lösungen, die rechtssicher sind". Zudem sollten sie das "Vertrauensverhältnis" zwischen Lehrkräften und Schülern nicht untergraben. © dpa-infocom, dpa:260426-930-993638/1