Datum25.04.2026 14:57
Quellewww.zeit.de
TLDRDie AfD hat Einspruch gegen die Landratswahl in Spree-Neiße eingelegt und fordert eine Überprüfung der Briefwahl. Nach knapper Niederlage gegen den CDU-Kandidaten Martin Heusler bezweifelt die AfD die Diskrepanz zwischen Urnen- und Briefwahlergebnissen. Die Kreiswahlleiterin wies den Einspruch als unbegründet zurück. Der Kreistag wird am Mittwoch beraten.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Landratswahl“. Lesen Sie jetzt „AfD-Einspruch gegen Wahl in Spree-Neiße - Kreistag berät“. Der Kreistag Spree-Neiße berät am kommenden Mittwoch (29. April) über einen Einspruch der AfD gegen die Stichwahl für das Landratsamt. Der CDU-Kandidat Martin Heusler gewann bei der Wahl am 22. März mit 51,5 Prozent der Stimmen gegen die AfD-Kandidatin Christine Beyer, die auf 48,5 Prozent der Stimmen kam. Beyer lag bei der Auszählung lange vorn, erst die Briefwahl drehte den Trend. Heusler erhielt bei der Briefwahl 70,6 Prozent und bei der Urnenwahl 45,9 Prozent, Beyer kam bei der Briefwahl auf 29,4 Prozent und an den Urnen auf 54,1 Prozent. Die AfD Spree-Neiße zweifelt die Differenz zwischen Urnen- und Briefwahlergebnis von knapp 25 Prozentpunkten an. "Die Diskrepanz (...) übersteigt damit selbst die bei vergleichbaren Wahlen in Brandenburg beobachteten Abweichungen deutlich", schreibt AfD-Kreisvorsitzender Steffen Kubitzki im Wahleinspruch. Die Partei sieht auch Aufklärungsbedarf wegen des Unterschieds von rund 1.600 Personen zwischen ausgegebenen Wahlscheinen und der Zahl der Wähler mit Wahlschein. Die "Lausitzer Rundschau" berichtete am Freitag darüber. Außerdem erhebt die AfD Spree-Neiße den Vorwurf, dass in einzelnen Wahlbehörden Briefwahlsendungen unverschlossen in Briefwahlzentren kamen. Sie fordert auch eine Nachprüfung der 432 ungültigen Stimmzettel. "In der Gesamtschau begründen diese Anomalien den konkreten Verdacht, dass das Briefwahlergebnis das tatsächliche Wählervotum möglicherweise nicht korrekt abbildet", heißt es im Wahleinspruch. Die Kreiswahlleiterin Anja Sendsitzky wies den Einspruch zurück. "Nach diesseitiger Auffassung sind die Einwendungen des Einspruchsführenden unbegründet", teilte sie in einem Schreiben vom 16. April mit, das der dpa vorliegt. Auch wenn die Einwendungen begründet wären, "hätten die ihnen zugrundeliegenden Tatsachen das Wahlergebnis nicht oder nur unwesentlich beeinflusst". Der Kreistag berät nun am Mittwoch darüber. Kreistagsmitglied und Landtagsabgeordneter Michael Hanko will dann für die AfD auf die Stellungnahme der Kreiswahlleiterin reagieren. Die Brandenburger AfD hält die Briefwahl generell für anfällig für Manipulationen. Nach der knappen Niederlage ihres parteilosen Kandidaten Frank Vettel in Bad Freienwalde hatte sie 2025 eine Wiederholung der Bürgermeisterwahl gefordert. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) stellte jedoch sämtliche Verfahren um eine angebliche Fälschung ein. © dpa-infocom, dpa:260425-930-992417/1