Datum24.04.2026 11:19
Quellewww.zeit.de
TLDRNordrhein-Westfalen verpflichtet alle rund 400 Kommunen zu Klimaanpassungskonzepten. Angesichts steigender Hitzetage und Starkregenereignisse sollen diese bis Ende 2029 erarbeitet werden. Das Gesetz, das Anfang 2027 in Kraft tritt, zielt auf systematische Erfassung von Klimarisiken und gezielte Maßnahmenplanung ab. Die Landesregierung stellt 20 Millionen Euro für die Konzepterstellung bereit, die Umsetzung ist jedoch freiwillig. Bislang verfügen nur wenige Kommunen über solche Konzepte.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Hitze und Starkregen“. Lesen Sie jetzt „NRW verpflichtet alle Kommunen zu Klimaanpassungskonzepten“. Schulhöfe entsiegeln, Plätze verschatten, Kaltluftschneisen in dicht bebauten Gebieten bewahren: Alle fast 400 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sollen künftig Konzepte zur Klimaanpassung vorlegen. Die schwarz-grüne Landesregierung hat eine entsprechende Novelle des Klimaanpassungsgesetzes beschlossen und in den Landtag eingebracht. Mit dem Gesetz, das Anfang 2027 in Kraft treten soll, werden die Kommunen verpflichtet, bis Ende 2029 Konzepte zu erarbeiten, wie Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) in Düsseldorf mitteilte. Ziel des Gesetzes ist es, Klimarisiken wie Hitze oder Starkregen vor Ort systematisch zu erfassen, Maßnahmen gezielt zu planen und bei Investitionen zu berücksichtigen. "Hitze, Starkregen, extreme Trockenheit, Überflutungen, all das kennen wir auch aus Nordrhein-Westfalen", sagte Krischer. Das bevölkerungsreichste Bundesland sei in Westeuropa auch eine der am stärksten betroffenen Regionen bei der Zunahme von Hitzetagen. Bislang haben nach Angaben Krischers erst 100 Kommunen in NRW vollwertige oder in Teilbereichen fertige Klimaanpassungskonzepte erstellt. Das seien zumeist größere oder mittelgroße Städte. Weitere rund 30 Kommunen arbeiteten daran. Oft fehlten auch die finanziellen Mittel und das Know-how, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Zur Finanzierung der Konzepte stellt die Landesregierung den Kommunen 20 Millionen Euro zur Verfügung. Die Städte und Gemeinden würden aber nicht gezwungen, die Klimaanpassungskonzepte auch bereits umzusetzen, sagte Krischer. Sie sollten zunächst den Handlungsbedarf in ihren Gebieten identifizieren und die Anpassung an den Klimawandel dann etwa bei Sanierungen und Baumaßnahmen berücksichtigen. NRW hatte noch unter der damaligen CDU/FDP-Regierung 2021 als erstes Bundesland ein Klimaanpassungsgesetz beschlossen. Inzwischen gibt es auch ein solches Bundesgesetz. © dpa-infocom, dpa:260424-930-987428/1