Datum24.04.2026 09:30
Quellewww.zeit.de
TLDRDer AfD-Politiker Joachim Paul scheiterte vor dem Verwaltungsgericht, weil er nicht zur OB-Wahl in Ludwigshafen zugelassen wird. Das Gericht verwies seine Klage nach Koblenz, da er dort seinen Wohnsitz hat. Der Wahlausschuss hatte Paul wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue die Kandidatur verweigert. Er scheiterte bereits mehrfach mit seinem Protest. Die Wahl hat bereits stattgefunden und wurde von einem CDU-Politiker gewonnen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Streit um Nichtzulassung“. Lesen Sie jetzt „Kein Erfolg für AfD-Politiker Paul vor Verwaltungsgericht“. Der AfD-Politiker Joachim Paul geht juristisch dagegen vor, dass er nicht zur OB-Wahl in Ludwigshafen zugelassen worden ist - bisher ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat die Klage des Landtagsabgeordneten an das Verwaltungsgericht Koblenz verwiesen. Zuständig sei das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk der Beschwerte seinen Wohnsitz habe, also in Koblenz, teilte das Gericht mit. Mit seinem Protest gegen seinen Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl war Paul bereits bei mehreren Stellen gescheitert. Der Wahlausschuss der zweitgrößten Stadt in Rheinland-Pfalz hatte Paul die Kandidatur wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue verweigert. Paul habe in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt einen Verwaltungsakt der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit Sitz in Trier angefochten, argumentierte das Gericht an der Weinstraße. Weil sich die Zuständigkeit der ADD auf mehrere Verwaltungsgerichtsbezirke erstrecke, sei nach der Verwaltungsgerichtsordnung das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beschwerte seinen Sitz oder Wohnsitz habe. Der CDU-Politiker Klaus Blettner hat die Wahl in der zweitgrößten Stadt in Rheinland-Pfalz im Oktober 2025 gewonnen und das Amt auch angetreten. © dpa-infocom, dpa:260424-930-986891/1