Kunsturheberrechtsgesetz: Strafverfahren: Friseur streamt Besuch von 13-Jährigem

Datum24.04.2026 08:44

Quellewww.zeit.de

TLDREin 21-jähriger Friseur in Amberg sieht sich einem Strafverfahren nach dem Kunsturheberrechtsgesetz gegenüber, da er den Besuch eines 13-jährigen Kunden live im Internet gestreamt hat. Der Junge bemerkte den Stream, als sein Name über den Lautsprecher des auf ihn gerichteten Handys genannt wurde. Mitschüler seines Knaben erstellten Sticker der Übertragung, was zu einer Konfrontation des Jungen in der Live-Sendung führte.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kunsturheberrechtsgesetz“. Lesen Sie jetzt „Strafverfahren: Friseur streamt Besuch von 13-Jährigem“. Ein Friseur hat seine Dienstleistung beim Besuch eines 13-jährigen Kunden in Amberg live im Internet übertragen. Gegen den 21-jährigen Friseur wurde ein Strafverfahren nach dem Kunsturheberrechtsgesetz eingeleitet, wie die Polizei mitteilte.  Demnach bemerkte der 13-Jährige den Livestream, als er über den Lautsprecher des Mobiltelefons, das auf ihn gerichtet war, mit seinem Namen angesprochen wurde. Mitschüler des Jungen hätten den Stream verfolgt, sogenannte Sticker der Aufnahme angefertigt und den 13-Jährigen daraufhin in der Liveübertragung angesprochen. © dpa-infocom, dpa:260424-930-986671/1