Lager für Asylbewerber: EuGH-Generalanwalt hält Asyl-Lager in Albanien für rechtmäßig

Datum23.04.2026 18:45

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Generalanwalt des EuGH hält die geplanten Asyl-Lager Italiens in Albanien für rechtmäßig, sofern individuelle Rechte gewahrt bleiben. Obwohl sein Gutachten nicht bindend ist, folgen die Richter oft seiner Einschätzung. Ministerpräsidentin Meloni begrüßte die Stellungnahme als Bestätigung ihres eingeschlagenen Weges. Ein endgültiges Urteil steht noch aus.

InhaltDie von Italien geplanten Lager für Asylbewerber in Albanien sind aus Sicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof zulässig. Das Urteil steht noch aus. Ein Gutachten erhöht die Chancen für die Pläne von Italiens Ministerpräsidentin ​Giorgia Meloni in Albanien: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Nicholas Emiliou, sieht geplante Lager für Asylbewerber in Albanien grundsätzlich als mit EU-Recht vereinbar. Voraussetzung sei jedoch, dass die individuellen ​Rechte und Garantien der Migranten im Rahmen des europäischen Asylsystems gewahrt blieben, sagte Emiliou. Sein ⁠Gutachten ist für die ​EuGH-Richter nicht bindend, sie folgen ihm in der Praxis jedoch häufig. Ein Termin für das Urteil ​steht noch nicht fest. Meloni begrüßte die Stellungnahme. Die Nachricht bestätige die Richtigkeit des eingeschlagenen Weges, schrieb sie auf X. Zugleich zeige sich, wie viel die zwei verlorenen Jahre durch "erzwungene und unbegründete juristische Auslegungen" gekostet hätten. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.