Anwohner scheitert vor Gericht: 60 Meter bis zur Mülltonne sind in Ordnung

Datum23.04.2026 18:18

Quellewww.spiegel.de

TLDREin Anwohner in Bad Vilbel muss seine Mülltonnen nun 60 Meter zum neuen Abholplatz bringen. Das Verwaltungsgericht Gießen lehnte seinen Eilantrag ab und entschied, dass dies zumutbar sei. Die Stadt begründete die Verlegung mit nicht möglichen Zufahrten. Das Gericht stützte sich auf die Abfallsatzung und betonte, dass die Vermeidung von Rückwärtsfahrten bei Müllfahrzeugen Priorität habe, selbst wenn andere Straßen anders gehandhabt werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltStreit im hessischen Bad Vilbel: Welche Strecke kann einem Anwohner zugemutet werden, um seine Tonnen für die Müllabfuhr abzustellen? Ein Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Gießen hatte keinen Erfolg. Ein Anwohner im hessischen Bad Vilbel sollte seine Tonnen für die Müllabfuhr neuerdings zu einem Abholplatz bringen – 60 Meter entfernt. Das ist vertretbar, entschied nun das Verwaltungsgericht Gießen. Der Eilantrag des Mannes wurde abgelehnt. Zuerst hatte die "FAZ" berichtet . Der Anwohner hat demnach keinen Anspruch auf einen Abstellplatz direkt bei seinem Grundstück. Zuvor hatte die Müllabfuhr die Tonnen zu Fuß abgeholt und dann in der Straßeneinfahrt ausgeleert, hieß es vom Gericht . Dann hätten die Anwohner die Tonnen dort wieder abgeholt. Der Mann wohnt demnach in einer Sackgasse mit Wendehammer. Im Herbst vergangenen Jahres habe die Stadt dann den neuen Abholplatz festgelegt, mit der Begründung, dass eine Zufahrt zum Grundstück aus "tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht möglich sei". Der eigene Transport der Müllbehälter sei für den Anwohner zumutbar, "unter Berücksichtigung einer angemessenen Lastenverteilung im Kreislaufwirtschaftssystem". Der Mann wendete sich mit seinem Eilantrag dagegen und argumentierte, dass es problemlos möglich sei, die Straße zu befahren. Auch in vergleichbaren Straßen von Bad Vilbel würde der Müll direkt an den Grundstücken abgeholt. Das Gericht aber führte in seiner Entscheidung aus, dass die geltende Abfallsatzung der Stadt Bad Vilbel einen vom Grundstück entfernten Abholort durchaus erlaube. Demnach sei die Zufahrt zum Grundstück zwar nicht tatsächlich unmöglich, mit Blick auf den Straßenverkehr allerdings rechtlich sehr wohl unmöglich. Danach sei es bei Sammelfahrten grundsätzlich zu vermeiden, rückwärtszufahren. Auch der Hinweis des Mannes auf die Praxis in anderen Straßen in Bad Vilbel hatte keinen Erfolg, weil "die Rechtsordnung ein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht nicht kenne". Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können noch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Müllwerker Ali Kizilay geht an einem Arbeitstag mehr als 20.000 Schritte und leert im Team bis zu 900 Tonnen. Hier erzählt er , was verbotenerweise im Restmüll landet – und weshalb er Geschenke über fünf Euro ablehnen muss.