Datum23.04.2026 18:04
Quellewww.zeit.de
TLDRDie US-Regierung erleichtert den Zugang zu medizinischem Cannabis, indem sie die Einstufung von FDA-gebilligten Produkten von Kategorie eins auf drei herabstuft. Dies erkennt Marihuana als Substanz mit geringem Suchtpotenzial an und erleichtert Ärzten fundiertere Entscheidungen. Die Regelung zielt darauf ab, Patienten, insbesondere Schmerzpatienten, zugutezukommen, und knüpft an ein Dekret von Donald Trump zur Förderung der Forschung an. Eine landesweite Legalisierung ist nicht verbunden, eine beschleunigte Anhörung zur weiteren Neubewertung ist jedoch angekündigt. An den Börsen stiegen Aktien von Cannabis-Produzenten.
InhaltDie US-Regierung stuft zugelassene Cannabis-Produkte weniger streng ein und erleichtert damit die medizinische Nutzung. Eine landesweite Legalisierung folgt daraus nicht. Die US-Regierung hat Patienten den medizinischen Konsum von Cannabis erleichtert. Das Justizministerium stufte von der Gesundheitsbehörde FDA gebilligte und von Bundesstaaten lizenzierte Cannabis-Produkte von der strengsten Kategorie eins auf die Kategorie drei herab. Der geschäftsführende Justizminister Todd Blanche teilte mit, dass Marihuana damit als Substanz mit mäßigem bis schwachem Suchtpotenzial gelte. Das erweitere den Zugang zu Behandlungen und ermögliche Ärzten fundiertere medizinische Entscheidungen. Das Ministerium verwies auf ein im Dezember erlassenes Präsidentendekret von Donald Trump zur Ausweitung der Forschung zu medizinischem Marihuana. Trump hatte damals betont, dass es ihm nicht um eine Entkriminalisierung gehe. Vielmehr komme die Entscheidung Schmerzpatienten zugute, weil sie die Forschung für medizinische Zwecke erleichtere. Eine landesweite Legalisierung ist mit der Maßnahme nicht verbunden. Das Ministerium kündigte jedoch eine beschleunigte Anhörung an, um eine umfassendere Neueinstufung der Droge zu prüfen. An den US-Börsen reagierten Anleger: Aktien mehrerer Cannabis-Produzenten stiegen vorbörslich um sechs bis 13 Prozent, für Unternehmen sinkt durch die Neueinstufung zudem die Steuerlast.