Mordprozess: Freundin erstochen: Angeklagter legt Geständnis ab

Datum23.04.2026 16:59

Quellewww.zeit.de

TLDRVor dem Landgericht Essen gestand ein 28-jähriger Mann, seine Freundin in Gelsenkirchen auf offener Straße erstochen zu haben. Er zeigte sich reumütig und berichtete von Selbstvorwürfen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vor, motiviert durch Eifersucht und Besitzdenken. Der Frau war laut Anklage zuvor mit einem Messer gedroht und gewürgt worden. Ein Urteil wird für Anfang Juli erwartet.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Mordprozess“. Lesen Sie jetzt „Freundin erstochen: Angeklagter legt Geständnis ab“. Nach einer tödlichen Messerattacke auf eine 24-Jährige in Gelsenkirchen hat der Freund die Tat eingeräumt. Der 28-Jährige gab zum Auftakt des Mordprozesses vor dem Landgericht Essen zu, seine Freundin auf offener Straße erstochen zu haben. Der Deutsch-Kosovar erklärt, dass er sich für die Tat schäme. Wörtlich hieß es in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung: "Es vergeht kein Tag, an dem ich mir nicht selbst die höchsten Vorwürfe mache." Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte seine Freundin nach einem Einkauf in Gelsenkirchen geschlagen, gewürgt und dann mit einem Stich in den Hals getötet hat. Die 24-Jährige hatte keine Chance. Sie hatte sich noch bis zum Eingang der gemeinsamen Wohnung geschleppt und war dort zusammengebrochen. Auch die Ärzte konnten nichts mehr für sie tun. Sie ist noch am selben Abend im Krankenhaus gestorben. Laut Anklage war der Hintergrund Eifersucht und Besitzdenken. Demnach hatte der 28-Jährige seine Partnerin, mit der er eine gemeinsame Tochter hat, schon Wochen zuvor mit einem Messer bedroht, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und anschließend eingesperrt. Zudem soll er Todesdrohungen gegen die Mutter und Schwester der 24-Jährigen ausgesprochen haben. Der Staatsanwalt bezeichnete ihn in der Anklage unter anderem als "kontrollierend, einengend und besitzergreifend." Neben Mord lautet die Anklage außerdem auf Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und Bedrohung. Mit einem Urteil ist voraussichtlich Anfang Juli zu rechnen. © dpa-infocom, dpa:260423-930-984858/1