Skurriler Fall: Bundesgerichtshof prüft Familienstreit zu Videoüberwachung in privater Küche

Datum23.04.2026 15:14

Quellewww.spiegel.de

TLDREin Familienzwist um Videoüberwachung in der Küche einer Tochter erreicht den Bundesgerichtshof. Eine Mutter klagt gegen ihre Tochter, da diese sie in der gemeinsamen Küche mit einer Kamera filmte und die Aufnahmen an die Polizei weiterleitete. Der BGH prüft nun, ob die EU-Datenschutzgrundverordnung greift und ob die „Haushaltsausnahme“ greift. Eine Entscheidung, die potenziell den EuGH beschäftigen könnte, wird im September erwartet.

InhaltEine Frau wird in der Küche ihrer Tochter von einer Überwachungskamera gefilmt. Der anschließende Rechtsstreit geht bis vors höchste deutsche Zivilgericht – und könnte bald auch den EuGH beschäftigen. Ein deutscher Familienstreit über die Videoüberwachung einer Wohnküche könnte vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg landen. Bei der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wurde deutlich, dass der Fall aus Niedersachsen unter die Europäische Datenschutzgrundverordnung fallen könnte. Eine Mutter klagte gegen die Tochter und deren Mann, weil diese Aufnahmen von ihr in der Küche an die Polizei weitergeleitet hatten. Die Mutter wohnte im Haus ihrer Tochter in einer eigenen Wohnung – im Obergeschoss die Mutter, unten Tochter und Schwiegersohn. Beide Wohnungen hatten eine eigene Küche. Die Mutter durfte aber trotzdem die Wohnküche des jüngeren Ehepaars mitbenutzen. Dieses überwachte den Raum mit einer Videokamera. Das Ehepaar gab im Zusammenhang mit einer Strafanzeige bei der Polizei an, dass die Mutter Münzen aus einem Becher im Küchenschrank genommen habe. Es leitete den Beamten Aufnahmen weiter, auf denen die Frau zu sehen war. Die Mutter zog wegen eines Datenschutzverstoßes vor Gericht. Sie forderte die Löschung der Aufnahmen und Schmerzensgeld von mindestens 5000 Euro. Vor dem Landgericht Hildesheim und dem Oberlandesgericht Celle hatte sie keinen Erfolg , weil sich die Überwachung auf den privaten Bereich beschränkte. So argumentierte auch die Anwältin der Tochter, die vor dem BGH von einem "kleinen Fall mit großen Auswirkungen" sprach. Videoaufnahmen in der eigenen Wohnung seien zulässig, sagte sie. Es sei zudem nicht sicher, ob überhaupt konkret die Mutter überwacht werden sollte. Dem BGH stellt  sich nun die Frage, ob der Fall unter europäisches Recht fällt, und wenn ja, ob die sogenannte Haushaltsausnahme greift. Diese erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten "zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten". Es ist gut möglich, dass der BGH den Europäischen Gerichtshof dazu befragt, wie das auszulegen ist. Bisher passierte das aber noch nicht – der BGH will seine Entscheidung erst zu einem späteren Zeitpunkt verkünden, voraussichtlich im September.