Datum15.10.2025 11:26
Quellewww.spiegel.de
TLDRBundesgesundheitsministerin Nina Warken ist offen für Gespräche über mögliche Lockerungen bei den Krankmelderegeln, schließt jedoch kurzfristig Veränderungen aus. Sie reagierte auf Vorschläge von Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der eine Bescheinigungspflicht erst nach dem vierten oder fünften Krankheitstag befürwortet. Aktuell müssen Arbeitnehmer ab dem vierten Tag eine Krankschreibung vorlegen, können aber auch früher dazu aufgefordert werden. Warken betont die Notwendigkeit, sowohl Ärzte- als auch Arbeitgeberinteressen zu berücksichtigen.
InhaltGesundheitsministerin Nina Warken signalisiert Bereitschaft, die Debatte über weniger scharfe Regeln bei Krankmeldungen weiterzuführen. Kurzfristig schließt sie Veränderungen jedoch aus. Wann müssen sich Arbeitnehmer spätestens krankschreiben? Die Debatte darüber geht weiter: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zeigt sich gesprächsbereit für eine Lockerung der Regeln zu Krankschreibungen von Arbeitnehmern. "Ich bin grundsätzlich offen dafür, Dinge zu optimieren, wenn es im System Möglichkeiten der Verbesserung gibt, wenn es Möglichkeiten gibt, da auch effizienter zu werden", sagte die CDU-Politikerin im Deutschlandfunk angesprochen auf einen entsprechenden Vorstoß vom Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. Gleichzeitig machte Warken deutlich, derzeit keine Veränderungen vornehmen zu wollen. Gassen hatte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Wochenende gesagt: Die gesetzliche Möglichkeit für Arbeitgeber, bereits in den ersten drei Tagen die Vorlage einer Krankschreibung zu verlangen, produziere "Abertausende Arztbesuche", die aus Sicht der Vereinigung nicht zwingend notwendig wären. Er schlug vor, dass Arbeitnehmer grundsätzlich erst nach dem vierten oder fünften Krankheitstag eine Bescheinigung vorlegen müssen. Nach aktueller Rechtslage müssen Arbeitnehmer eine Bescheinigung zwar erst vorlegen, wenn sie länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig sind, also am vierten Tag. Der Arbeitgeber darf sie aber auch schon früher verlangen. Warken sagte im Interview, man habe gegenwärtig eine "austarierte Lösung", die die Interessen von Ärzten und Arbeitgebern berücksichtige. "Wir sollten da beide Interessen im Blick behalten und darüber noch mal ins Gespräch gehen, wenn die Infektionszeit vorbei ist." Aber: "An der jetzigen Stelle würde ich da keine Veränderungen vornehmen wollen", sagte Warken. Ausgabenbremsen im Gesundheitssystem sind an diesem Mittwoch Thema im Kabinett. Warkens Pläne sehen ein Sparpaket von zwei Milliarden Euro vor.