Datum23.04.2026 11:03
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Witwe Helmut Kohls, Maike Kohl-Richter, scheiterte vor dem Bundesgerichtshof mit ihrer Klage gegen Heribert Schwan, Autor der "Kohl-Protokolle". Der BGH entschied, dass Schwan keine Gewinne aus dem Buch herausgeben und kein Schadensersatz gezahlt werden muss, da das Persönlichkeitsrecht Kohls nicht verletzt wurde. Schriftliche Äußerungen oder Lebensdetails seien nicht als Vermögenswerte des Persönlichkeitsrechts geschützt. Ein Urteil über verbotene Buchpassagen muss das OLG neu verhandeln.
InhaltDie Witwe des Altkanzlers Kohl hat keinen Anspruch auf Gewinnauskunft oder Schadensersatz für die "Kohl-Protokolle". Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Maike Kohl-Richter, die Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl, ist mit einer Klage gegen den Autor von Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle gescheitert. Laut dem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss der Autor Heribert Schwan seine Gewinne aus dem Enthüllungsbuch nicht preisgeben. Außerdem kann Kohl-Richter dem BGH zufolge keinen Schadenersatz beanspruchen. Denn das Buch greife nicht in das Persönlichkeitsrecht des CDU-Politikers ein, hieß es im Urteil aus Karlsruhe. Der BGH änderte ein vorheriges Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln entsprechend. "Geschriebene oder verschriftliche gesprochene Äußerungen einer Person sind nicht als vermögenswerte Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützt", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. "Gleiches gilt für die Lebensgeschichte eines Menschen oder Details daraus." Anders wäre es, würden Tonband-Aufnahmen veröffentlicht. Über das Verbot einiger Passagen aus dem Buch, die laut BGH erst im Zuge des Gerichtsprozesses öffentlich wurden, muss das OLG erneut verhandeln. Der seit Jahren dauernde Rechtsstreit über das Buch geht damit in eine weitere Runde. Das 2014 erschienene Werk der Journalisten Tilman Jens und Heribert Schwan basiert auf Gesprächen mit Kohl. Darin wurde er mit drastischen angeblichen Äußerungen über frühere Weggefährten zitiert. Kohl selbst erstritt 2017 eine Entschädigung von einer Million Euro, doch er starb, bevor das Urteil rechtskräftig wurde. Seiner Witwe und Alleinerbin steht diese Entschädigung nicht zu, wie Gerichte damals entschieden. Da Jens bereits starb, klagt Kohl-Richter nur noch gegen Schwan.