Entscheidung: Heranziehung für Bergungskosten bei A49-Protesten rechtens

Datum15.10.2025 11:18

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass Journalisten, die während der A49-Proteste im Dannenröder Forst auf Baumhäusern verweilten, für die Bergungskosten herangezogen werden können. Diese Entscheidung basiert auf der Einschätzung, dass ihr Aufenthalt eine Gefahrenlage für die öffentliche Sicherheit darstellte. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der umstrittene Bau der A49 führte zu massiven Protesten von Umweltschützern, bevor die Autobahn im März 2023 eröffnet wurde.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Entscheidung“. Lesen Sie jetzt „Heranziehung für Bergungskosten bei A49-Protesten rechtens“. Für Kosten der Polizei bei der Räumung des Dannenröder Forstes beim umstrittenen Bau der A49 können nach Urteilen des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden dort in Baumhäusern geborgene Menschen herangezogen werden. Die dafür ergangenen Kostenbescheide sind rechtmäßig, urteilte das Gericht. Die Urteile stammen den Angaben zufolge aus dem August, nun würden die Begründungen vorliegen. (Az.: 2 K 1092/21.WI, 2 K 1205/21.WI) Geklagt hatten dem Gericht zufolge zwei Journalisten, die sich Anfang Dezember 2020 auf Baumhäuser im Dannenröder Forst begeben hatten. Nach deren Aussagen hätten die Kläger über die Rodungsarbeiten berichten wollen, die für den Aus- und Weiterbau der A49 insbesondere von Oktober bis Dezember 2020 stattfanden. Die Baumhäuser hätten sich im Sperrgebiet befunden. Die Kosten für die Bergung sei den Klägern in Rechnung gestellt worden. Die Verbringung vom Baumhaus sei aus Gründen der Gefahrenabwehr erforderlich gewesen, teilte das Gericht mit. Der Aufenthalt habe eine Störung der öffentlichen Sicherheit dargestellt. Vor allem aber hätten die Kläger durch ihren Aufenthalt sowohl für sich selbst als auch für Dritte eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben verursacht. Dem Schutz von Leib und Leben sei ein solch überragendes Gewicht zugekommen, dass insoweit der Ausübung der Tätigkeit der Kläger als Pressevertreter kein Vorrang einzuräumen gewesen sei. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Im März war der rund 30 Kilometer lange und umstrittene Lückenschluss der Autobahn zwischen Schwalmstadt (Schwalm-Eder-Kreis) und dem Ohmtal-Dreieck an der A5 nach gut vier Jahren Bauzeit für den Verkehr freigegeben worden. Gegen die Rodungen im Dannenröder Forst und umliegenden Waldstücken für den Weiterbau der Autobahn hatte es vor allem zu Beginn massive Proteste von Umweltschützern gegeben. © dpa-infocom, dpa:251015-930-164457/1