Datum23.04.2026 10:13
Quellewww.spiegel.de
TLDRMaike Kohl-Richter, Witwe von Altkanzler Helmut Kohl, hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Streit um das Buch "Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle" keinen Anspruch auf Gewinnanteile erstritten. Der BGH urteilte, dass geschriebene Äußerungen nicht als Vermögensbestandteile des Persönlichkeitsrechts geschützt seien. Jedoch muss das Oberlandesgericht Köln erneut über ein Verbot weiterer Buchpassagen verhandeln, die erst im Rechtsstreit öffentlich wurden.
InhaltDer Bundesgerichtshof hat erneut im Streit um das Enthüllungsbuch über Altkanzler Helmut Kohl entschieden: Seine Witwe hat demnach keinen Anspruch auf Geld aus den Gewinnen. Über das Verbot weiterer Passagen muss neu verhandelt werden. Im Streit über das umstrittene Enthüllungsbuch "Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle" hat die Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl keinen Anspruch auf Gewinne aus dem Verkauf. Das Buch greife nicht in das Persönlichkeitsrecht des CDU-Politikers (1930-2017) ein, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Die Alleinerbin des früheren Bundeskanzlers, Maike Kohl-Richter, streitet seit Jahren mit dem Autor und Historiker Heribert Schwan sowie dem Verlag. Unter anderem hatte sie Auskunft über die Gewinne verlangt. "Geschriebene oder verschriftliche gesprochene Äußerungen einer Person sind nicht als vermögenswerte Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützt", erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in Karlsruhe. "Gleiches gilt für die Lebensgeschichte eines Menschen oder Details daraus." Anders wäre es, würden Tonband-Aufnahmen veröffentlicht. Der erste Zivilsenat bestätigte aber, dass Kohl-Richter Anspruch auf das Verbot weiterer Passagen aus dem Buch habe. Dabei geht es laut dem BGH um Aspekte, die erst im Zuge des jahrelangen gerichtlichen Streits an die Öffentlichkeit kamen. Hierzu muss das Oberlandesgericht (OLG) Köln erneut verhandeln, der BGH wies den Fall in diesen Punkten zurück. (Az. I ZR 41/24) Schwan hatte als Ghostwriter mit Kohl dessen Memoiren verfasst. Er nahm dafür lange Schilderungen auf Kassette auf – 630 Stunden. Doch die beiden zerstritten sich vor dem Schreiben des letzten Bandes, der Kohls Abwahl 1998 und die danach auffliegende CDU-Spendenaffäre behandeln sollte. Daraufhin veröffentlichte Schwan 2014 das Buch – ohne Absprache. Er nutzte darin nicht autorisierte Aussagen des Altbundeskanzler, insbesondere drastische Werturteile über andere Personen des öffentlichen Lebens wie Ex-Kanzlerin Angela Merkel oder Prinzessin Diana. Das Buch wurde ein Bestseller. Der Altbundeskanzler verklagte Schwan, weil die publik gemachten Kommentare niemals für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen seien. Mit einer Million Euro errang er im Jahr 2017 die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte. Doch Kohl starb, bevor das Urteil rechtskräftig wurde. Seine Witwe führte den Rechtsstreit weiter, der schon mehrfach zum BGH führte. Unter anderem ging es dort auch um die Herausgabe der Tonbänder sowie von Abschriften und Kopien, in einem anderen Fall um Unterlassung. Drei BGH-Senate waren zuvor schon mit unterschiedlichen Aspekten befasst. Im aktuellen Verfahren hatte das OLG Köln mit Blick auf Gewinne Kohl-Richter im Jahr 2024 Auskunftsanspruch gegenüber Schwan zugesprochen, nicht aber gegenüber dem Verlag. Auch verbot es einige Passagen, nahm wiederum andere vom Verbot aus. Das Berufungsurteil umfasst laut dem BGH 450 Seiten.