Kriminalität: Anklage nach Messerattacke im Ulmer Einkaufszentrum

Datum23.04.2026 08:57

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Staatsanwaltschaft Ulm hat Anklage wegen versuchten Mordes gegen einen 30-jährigen Mann nach einer Messerattacke in einem Ulmer Einkaufszentrum erhoben. Dem Eritreer wird vorgeworfen, gezielt auf einen 25-jährigen Mitarbeiter eines Elektronikfachmarktes eingestochen zu haben, um sich abzureagieren. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Der Angreifer, der ausreisepflichtig war, flüchtete zunächst, wurde aber von der Polizei gestellt, die ihn nach Gegenwehr anschoss. Er befindet sich in Untersuchungshaft und hat sich bislang nicht geäußert.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „Anklage nach Messerattacke im Ulmer Einkaufszentrum“. Nach dem Messerangriff in einem Ulmer Einkaufszentrum im Januar hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage wegen versuchten Mordes gegen einen 30 Jahre alten Mann erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, in einem Elektronik-Fachmarkt zielgerichtet mit einem Messer auf einen 25-jährigen Mitarbeiter eingestochen zu haben. Der Beschuldigte habe Wut und Frust an einem beliebigen Menschen auslassen und sich abreagieren wollen, so die Anklagebehörde weiter. Gekannt hatten sich der mutmaßliche Täter und sein Opfer nicht. Das Messer habe sich der 30-Jährige extra für die Tat besorgt und mehrfach auf den dann bereits wehrlos am Boden liegenden Mann eingestochen. Dieser war bei der Tat lebensgefährlich verletzt worden und musste mehrfach notoperiert werden. Eine Kollegin und ein Kollege, die ihm zur Hilfe eilten, waren leicht verletzt worden. Der 30-Jährige aus Eritrea war nach der Tat aus dem Geschäft geflüchtet, dann aber von der Polizei gestellt worden. Als er das Messer nicht niederlegen wollte und stattdessen auf die Beamten losging, wurde er niedergeschossen und schwer verletzt. Er sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Bisher äußerte er sich laut Staatsanwaltschaft nicht. Nach früheren Angaben des baden-württembergischen Migrationsministeriums war der Eritreer ausreisepflichtig, konnte aber nicht abgeschoben werden. © dpa-infocom, dpa:260423-930-981949/1