Datum23.04.2026 05:00
Quellewww.zeit.de
TLDRSteigende Temperaturen führen in NRW zu Konflikten beim Grillen in Parks. Bochum erwägt ein komplettes Grillverbot am Ümminger See wegen Überlastung und Verschmutzung. In Duisburg werden Petitionen für ein Verbot oder eine Verkleinerung der Grillzone laut. Die Regeln und Bußgelder variieren stark je nach Kommune, mit Strafen bis zu 1.000 Euro für Verstöße, in Wäldern bis zu 5.000 Euro. Viele Städte setzen auf Aufklärung und Verwarnungen, verbieten Einweggrills oder das Grillen unter Bäumen. Waldbrandgefahr erfordert besondere Vorsicht.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Freizeit“. Lesen Sie jetzt „Grillen im Park: Was in NRW erlaubt ist – und was nicht“. Steigende Temperaturen locken wieder Tausende Menschen zum Grillen in die Parks und Grünanlagen von Nordrhein-Westfalen. Doch das Freizeitvergnügen sorgt auch für Konflikte: Lärm, Rauch und Müll beschäftigen Anwohnerinnen und Anwohner sowie Kommunen. In Bochum steht nun ein Ausflugsziel vor einem kompletten Grillverbot. Am Ümminger See in Bochum ist die Lage laut Stadtverwaltung angespannt. Trotz ausgewiesener Grillflächen komme es regelmäßig zu Überlastungen, Streitigkeiten unter Nutzern und Anwohnern sowie massiven Verschmutzungen. Da bisherige Maßnahmen kaum Wirkung zeigten, hat sich die Bezirksvertretung Bochum-Ost für ein generelles Verbot ausgesprochen. Die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat. Auch in Duisburg regt sich Widerstand: Am Toeppersee fordern Anwohner per Petition ein Ende des Grillens. Die Petition richtet sich an den Oberbürgermeister Sören Link (SPD), die Bezirksverwaltung und die Bezirksvertretung Rheinhausen. Am 4. Mai will der Rat nun darüber abstimmen, ob die Grillzone am See verkleinert wird. Grundsätzlich regelt jede Kommune die Vorschriften und Bußgelder eigenständig. In Düsseldorf, Duisburg, Bonn und Bochum können Verstöße im Regelfall mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Es gebe aber kein "Standard-Bußgeld", die Entscheidung falle im Einzelfall, so ein Sprecher der Stadt Bonn. Deutlich teurer wird es im Wald oder in geschützten Grünanlagen: Hier drohen etwa in Duisburg Strafen von bis zu 5.000 Euro. Das gesetzliche Maximum liegt sogar bei 25.000 Euro. Nicht immer griffen die Behörden sofort durch, oft reiche auch eine Verwarnung. In Dortmund setzen Sicherheitskräfte zunächst auf Sensibilisierung für Müllentsorgung und Rücksichtnahme. In Köln verteilen "Grill-Scouts" an Wochenenden unter anderem Müllsäcke und leisten Aufklärungsarbeit. Die Stadt Düsseldorf weist darauf hin, die Sicherheit zu achten sowie Menschen und Tiere nicht zu stören. Einweggrills sind dort verboten, die Grasnarbe darf nicht beschädigt und Kohle muss vollständig gelöscht werden. Die Stadt Dortmund untersagt zudem offenes Feuer wie Lagerfeuer oder in Feuerschalen, Grillen unter Bäumen ist verboten. In Essen ist das Grillen ausschließlich in speziellen Zonen, etwa im Stadtgarten oder im Löwental, gestattet. In Bielefeld ist das Grillen außerhalb markierter Plätze per Verordnung untersagt. Zudem warnen Forstämter in Ostwestfalen-Lippe eindringlich vor Feuer und Rauchen in Wäldern. Vor allem bei Trockenheit muss vorab geprüft werden, ob Waldbrandgefahr besteht. Ab welcher Warnstufe das Grillen untersagt wird, entscheiden die Städte selbst. Bochum verfolgt bereits jetzt eine strikte Linie: Ordnungskräfte kontrollieren in den Grünanlagen regelmäßig. In Einzelfällen werden Geräte sichergestellt oder entsorgt. Am 7. Mai entscheidet der Stadtrat über das Grillverbot am Ümminger See. © dpa-infocom, dpa:260423-930-981390/1