Staatsvertrag: Landtag stimmt Änderungen für privaten Rundfunk zu

Datum22.04.2026 17:27

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Brandenburger Landtag hat einstimmig Änderungen am Staatsvertrag für privaten Rundfunk zugestimmt. Diese Neuregelung des rechtlichen Rahmens für die Medienanstalt Berlin-Brandenburg und private Anbieter trägt der veränderten Medienlandschaft und dem Nutzerverhalten, insbesondere durch die Digitalisierung, Rechnung. Geplant sind Präzisierungen bei der Haushaltsführung und eine Vergütungsobergrenze für das Direktorenamt. Der Berliner Senat stimmte ebenfalls zu. Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich am 1. Juli 2026 in Kraft treten.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Staatsvertrag“. Lesen Sie jetzt „Landtag stimmt Änderungen für privaten Rundfunk zu“. Der Brandenburger Landtag hat den Änderungen des Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandenburg zugestimmt. Damit wird der rechtliche Rahmen für die Medienanstalt Berlin-Brandenburg sowie für private Rundfunk- und Telemedienanbieter strukturell neugestaltet und weiterentwickelt. Angenommen wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD und CDU. Eine wichtige Rolle spiele die Digitalisierung, sagte Staatskanzleichefin Kathrin Schneider (SPD) im Potsdamer Landtag. Es habe sich "die Medienlandschaft und das Nutzerverhalten verändert".  Mit der Novelle soll unter anderem die Haushalts- und Wirtschaftsführung präzisiert und für das Amt der Direktorin eine Vergütungsobergrenze eingeführt werden. Auch der Berliner Senat habe den Änderungen zugestimmt. "Ziel ist es, die Neuregelungen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten zu lassen", hatte es zuletzt aus der Staatskanzlei geheißen. © dpa-infocom, dpa:260422-930-980053/1