Datum22.04.2026 16:22
Quellewww.zeit.de
TLDRDie rot-rot-grüne Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern hat einen Entwurf zur Verfassungsreform vorgelegt. Ziel ist die Stärkung des Landesverfassungsgerichts durch einen Ersatzwahlmechanismus für Richter, um es vor politischen Einflüssen zu schützen. Die FDP unterstützt den Vorstoß, während AfD und CDU ihn ablehnen. CDU-Fraktionschef Peters warnt vor Verfassungsänderungen aus Angst vor Wahlergebnissen. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit ist für die Verfassungsänderung notwendig.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verfassung“. Lesen Sie jetzt „Entwurf für Verfassungsreform kommt in den Landtag“. Die Landtagfraktionen von SPD, Linke und Grünen haben dem Schweriner Landtag einen Gesetzentwurf für eine Verfassungsreform vorgelegt. Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Ziel sei, die Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts zu stärken und es "vor politischen Attacken" zu schützen, wie die SPD-Fraktion mitteilte. Die Gruppe der FDP im Landtag habe ihre Unterstützung signalisiert, bestätigte ein Fraktionssprecher der SPD. Die AfD lehnt das Ansinnen ab. Der Gesetzentwurf kommt wenige Monate vor der Landtagswahl und unter dem Eindruck hoher AfD-Umfragewerte in Mecklenburg-Vorpommern. Nach langen Verhandlungen habe die CDU-Fraktion signalisiert, das Anliegen zunächst nicht unterstützen zu wollen, so die SPD-Fraktion. "Auch ein zweiter Vorschlag, der sich alleinig auf einen Ersatzwahlmechanismus für Verfassungsrichterinnen und -richter und den verfassungsrechtlichen Schutz des Landesverfassungsgerichts fokussiert, wird aktuell durch die CDU nicht unterstützt", hieß es. Auf Nachfrage sagte CDU-Fraktionschef Daniel Peters: "Ich plädiere dafür, die Demokratie durch Vertrauen, offene Debatten und überzeugende Wahlergebnisse zu stärken, statt durch Eingriffe in die Verfassung." Er warnte davor, aus Angst vor möglichen Wahlergebnissen Strukturen zu verändern. Das gefährde die Stabilität und die Autorität der Institutionen. Dennoch wird der Gesetzentwurf nun in den Landtag eingebracht. "Auch wenn es aktuell an der Zustimmung der CDU mangelt, drängt die Zeit", sagte SPD-Fraktionschef Julian Barlen. Man wolle "bis zuletzt an einer Lösung arbeiten" und setze darauf, dass sich die CDU-Fraktion dem Anliegen noch anschließe. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Die rot-rote Landesregierung will zentrale Regelungen zur Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts in die Verfassung überführen. Änderungen sind dann nur noch mit Zwei-Drittel-Mehrheit möglich. Bei einem Gesetz reicht die einfache Mehrheit. Der Bundestag hatte im Dezember 2024 die Festschreibung wesentlicher Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz beschlossen. Dem stimmte auch die Union zu. Die Landesverfassung von Sachsen-Anhalt wurde ebenso in diesem Sinne geändert. Der Entwurf sieht einen Ersatzwahlmechanismus für Richterinnen und Richter am Landesverfassungsgericht vor. Das heißt, dass das Gericht im Fall einer andauernden Blockade selbst drei Kandidatinnen oder Kandidaten für das neu zu besetzende Richteramt vorschlagen soll, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Aus diesen Vorschlägen soll der Landtag dann wählen, etwa mit absoluter Mehrheit. Ursprünglich war bei der angestrebten Verfassungsänderung laut SPD-Fraktion auch eine Fristverlängerung für die Wahl des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin vorgesehen, von aktuell vier Wochen auf drei Monate nach der Landtagswahl. Dieser Punkt ist nun nicht mehr in dem Entwurf enthalten. © dpa-infocom, dpa:260422-930-979694/1