Datum22.04.2026 16:17
Quellewww.zeit.de
TLDRBrandenburg passt sein Polizeigesetz an, um Drohnen besser abwehren zu können. Angesichts der Gefahren von Sabotage, Spionage und Störungen kritischer Infrastrukturen durch Drohnen werden entsprechende polizeiliche Maßnahmen ermöglicht. Dies beinhaltet auch den Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Flugsysteme. Zur Gefahrenabwehr werden dabei das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz eingeschränkt. Die Gesetzesänderung wurde mehrheitlich beschlossen, trotz Bedenken aus dem BSW.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gefahr der Sabotage“. Lesen Sie jetzt „Brandenburg ändert Polizeigesetz für Drohnenabwehr“. Um Drohnen besser abwehren zu können, ändert Brandenburg sein Polizeigesetz. Das hat der Landtag mehrheitlich - gegen Stimmen aus dem BSW - beschlossen. Zuvor hatte Innenminister Jan Redmann (CDU) aufgezählt, warum eine Änderung notwendig sei: "So können Drohnen gezielt zur Sabotage eingesetzt werden, etwa um Anlagen zu beschädigen oder Betriebsabläufe zu stören." Auch bestehe die Gefahr der Spionage oder von Angriffen auf kritische Infrastrukturen. Zudem könne der Flugverkehr erheblich beeinträchtigt werden. In das Polizeigesetz wird künftig ein Paragraf zum "Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme" aufgenommen. Er soll klarstellen, dass polizeiliche Maßnahmen auch gegen "an Land, in der Luft oder zu Wasser betriebene unbemannte Geräte" zulässig sind, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. Dafür werde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Grundrecht auf Datenschutz eingeschränkt, hieß es. Doch in der Abwägung müsse man "der Gefahrenabwehr den Vorzug geben", so Redmann. Erst im März musste der Flugbetrieb am Berliner Hauptstadtflughafen BER zwischenzeitlich unterbrochen werden. Grund war der Hinweis auf die Sichtung eines unbekannten Flugobjekts. © dpa-infocom, dpa:260422-930-979671/1