Gerichtsurteil: Falschparker müssen in NRW Abschleppkosten wieder zahlen

Datum22.04.2026 14:22

Quellewww.zeit.de

TLDRFalschparker in Nordrhein-Westfalen müssen ab sofort wieder Abschleppkosten tragen. Die Landesregierung hat einen Formfehler in der Verwaltungsgebührenordnung behoben, nachdem das Verwaltungsgericht Köln entschieden hatte, dass die bisherige Rechtslage die Kostenerhebung nicht zulässig machte. Das Gericht hatte jedoch bereits darauf hingewiesen, dass die Regierung diesen Fehler korrigieren kann und rückwirkend auch frühere Kostenbescheide damit gültig werden könnten.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gerichtsurteil“. Lesen Sie jetzt „Falschparker müssen in NRW Abschleppkosten wieder zahlen“. Falschparker in Nordrhein-Westfalen müssen Abschleppkosten ab sofort wieder bezahlen. Die Landesregierung habe die Verwaltungsgebührenordnung entsprechend ergänzt, so wie es das Kölner Verwaltungsgericht empfohlen habe, sagte ein Sprecher des NRW-Innenministeriums auf Anfrage. "Ein Formfehler wurde geheilt." Die Änderung sei vom Kabinett beschlossen worden. Zuvor hatte der WDR berichtet. Vergangene Woche hatte das Verwaltungsgericht Köln mit einem Urteil für Aufsehen gesorgt, wonach in NRW nach aktueller Rechtslage keine Abschleppkosten berechnet werden dürfen. In dem aktuellen Fall ging es um zwei Gebührenbescheide der Stadt Köln wegen zweier Parkverstöße im Jahr 2024. Die Kosten in Höhe von 200 und gut 300 Euro wurden den Haltern in Rechnung gestellt. Dagegen hatten diese geklagt und Recht bekommen. Das Kölner Gericht verwies darauf, dass es derzeit keine rechtliche Grundlage für die Kostenerhebung mehr gebe. Der Grund war demnach ein Formfehler der Landesregierung. Das Gericht wies aber auch darauf hin, dass die Landesregierung die Chance habe, den Fehler zu korrigieren. Auch frühere Kostenbescheide könnten dadurch dann noch rückwirkend eine Rechtsgrundlage bekommen – das heißt, man müsste dann als Fahrzeughalter doch noch zahlen. © dpa-infocom, dpa:260422-930-978824/1