Prozess: Reuß: Habe mich mit »Reichsbürgermeinungen« beschäftigt

Datum22.04.2026 14:25

Quellewww.zeit.de

TLDRIm Prozess gegen die "Reichsbürger"-Gruppe hat Heinrich XIII. Prinz Reuß erklärt, die Corona-Pandemie habe ihn verunsichert und zu kritischen Netzdiskussionen angeregt. Er habe sich daraufhin mit "alternativen Rechtsmeinungen", die als Reichsbürger-Meinungen definiert werden, beschäftigt, teils aufgrund familiärer Streitigkeiten und in Zusammenhang mit der Restitution von Kunstgegenständen. Diese Auseinandersetzung habe zu einer "Wesensveränderung" und gesteigerter Skepsis geführt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Prozess“. Lesen Sie jetzt „Reuß: Habe mich mit "Reichsbürgermeinungen" beschäftigt“. Im Prozess um die mutmaßliche "Reichsbürger"-Gruppe hat der Hauptangeklagte Heinrich XIII. Prinz Reuß darüber gesprochen, wie ihn die Corona-Pandemie beeinflusst hat. "Ich war, wie alle anderen auch, zuerst einmal verschreckt", sagte er im Prozess am Oberlandesgericht Frankfurt auf die Frage seines Anwaltes, was Corona mit ihm gemacht habe. Er habe zu dieser Zeit auch aktiv an Diskussionen im Netz teilgenommen, sagte Reuß. "Wie kann ein Medikament, was eineinhalb Jahre entwickelt, wird eine vorläufige Marktzulassung bekommen?" Die "gesellschaftlichen Auswirkungen" seien dann sogar so weit gegangen, dass sein Bruder ihn nicht mehr zu seinem Geburtstag habe einladen wollen, weil er nicht geimpft gewesen sei. Er habe sich damals schon verändert und sei kritischer geworden, sagte der Angeklagte. Die Einlassung erfolgte am zweiten Tag in Folge in einem besonderen Format: Sein Anwalt stellte ihm einen Fragenkatalog in einer Art Gesprächssituation. Sein Anwalt konfrontierte ihn auch damit, dass sein früherer Büropartner von einer "Wesensveränderung" gesprochen habe.  Reuß sagte, er habe sich wegen der Prozesse um die Restitution der Kunstgegenstände der Familie Reuß zu "alternativen Rechtsmeinungen" informiert, "die als Reichsbürgermeinung definiert werden". "Natürlich habe ich mich damit beschäftigt, das Büro war voll damit", sagte er.  Der Begriff Restitution beschreibt die Rückerstattung geraubter oder unrechtmäßig enteigneter Kulturgegenstände an vorherige Eigentümer. Sogenannte "Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik und ihre Gesetze nicht an. Sie behaupten fälschlicherweise, dass das Deutsche Reich weiterhin bestehe. Weitere Details zu seiner Einstellung nannte Reuß zunächst nicht. Am nächsten Verhandlungstag soll seine Einlassung im gleichen Format fortgesetzt werden. © dpa-infocom, dpa:260422-930-978848/1