Datum22.04.2026 13:15
Quellewww.zeit.de
TLDRBundesgesundheitsministerin Warken plant eine Reform der medizinischen Notfallversorgung zur Effizienzsteigerung. Ziel ist die Einführung zentraler Anlaufstellen, telefonischer Beratung und Integrierter Notfallzentren (INZ) in Krankenhäusern. Dies soll Patienten schneller die richtige Behandlung ermöglichen und Kosten senken. Rettungsdienste sollen auch für Vor-Ort-Behandlungen vergütet werden. Die Reform baut auf früheren Plänen auf und könnte 2027 in Kraft treten. Kritiker bemängeln die Finanzierung und den Leistungsumfang.
InhaltBundesgesundheitsministerin Warken will die Versorgung medizinischer Notfälle effizienter strukturieren. Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Die Bundesregierung hat eine Reform der medizinischen Notfallversorgung beschlossen. "Das Gesundheitssystem braucht eine Modernisierungskur, und die braucht es auch zügig", sagte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor der Presse. Mussten Patienten bisher selbst entscheiden, an welche medizinische Anlaufstelle sie sich wenden, soll nun Fachpersonal bei der Einschätzung der medizinischen Anliegen helfen, bevor Patienten behandelt werden. Warken rechnet durch die Reform langfristig mit Einsparungen von gut 1,3 Milliarden Euro jährlich. So sieht Warkens Gesetzesentwurf vor, dass zentrale Anlaufstellen in Krankenhäusern und per Telefon geschaffen werden – vor allem für die Nacht und an Wochenenden, wenn normale Praxen geschlossen sind. In ausgewählten Krankenhäusern sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) mit Öffnungszeiten rund um die Uhr ausgebaut werden. In ihnen sollen Notaufnahmen für lebensbedrohliche oder starke Notfälle und Notdienstpraxen für dringende medizinische Anliegen und Ersteinschätzung zusammenarbeiten. Ähnlich sollen die Strukturen der Telefondienste vernetzt werden. So sollen Menschen weiterhin bei Notfällen die 112 wählen und bei dringenden medizinischen Anliegen die Nummer der Kassenärztlichen Vereinigung, 116 117. Beide Stellen sollen jedoch so digital miteinander verbunden werden, dass Patienten ohne erneute Datenabfrage weitergeleitet werden können. Zudem soll es eine telefonische Ersteinschätzung geben, bei Bedarf auch per Video. Es wird zudem gesetzlich vorgegeben, dass in allen Rettungsleitstellen am Telefon bereits zur Reanimation angeleitet wird. Ebenso werden die Rettungsleitstellen bundesweit mit Ersthelfer-Apps vernetzt. Damit werden freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft bei einem Kreislaufstillstand sofort alarmiert. Dieses System soll dabei helfen, Kosten einzusparen und Patienten schneller den Stellen zuzuweisen, an denen ihnen geholfen wird. Vor der Presse sagte Warken etwa, dass Menschen in Notaufnahmen schneller drankommen sollen, wenn sie zuvor per telefonischer Ersteinschätzung den Rat bekommen haben, die Notaufnahme aufzusuchen. Ein weiterer Punkt der Reform: Rettungsdienste sollen künftig auch dann bezahlt werden, wenn sie die Patienten nicht in Krankenhäuser bringen, sondern vor Ort behandeln. Dafür sollen Rettungsdienste, die den Ländern und Kommunen unterstehen, Teil der Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Damit sollen auch Fälle ausgeschlossen werden, in denen Notfallpatienten auf angefallenen Kosten sitzen bleiben. Geplant ist auch der Aufbau einer digitalen Infrastruktur zwischen Leitstellen, Rettungswagen und den Notaufnahmen der Krankenhäuser. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisierte den Gesetzentwurf im Vorfeld als unrealistisch. Einerseits wolle das Bundesgesundheitsministerium dem ambulanten Bereich in seinem sogenannten GKV-Stabilisierungsgesetz mehr als fünf Milliarden Euro wegnehmen, andererseits blähe die Notfallreform das Leistungsversprechen "in unzumutbarer Art und Weise auf", kritisierten die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner in einer Stellungnahme, die der Rheinischen Post vorliegt. Gesundheitsministerin Warken wies dagegen darauf hin, dass eine Vielzahl von Anliegen nicht zwingend in Krankenhäusern behandelt werden müsse. Patienten solle gezielter geholfen und Ärztinnen und Ärzte entlastet werden, die Zahl der Fahrten mit Rettungsdiensten solle sinken. Auch die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt begrüßte die Reform. Die Reform knüpft an Gesetzespläne der Vorgängerregierung an. So planten die Ampel und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Reform der Notfallversorgung als Teil der großen Krankenhausreform. Doch der Bruch der Regierungskoalition legte die Reform vorerst auf Eis. Davor scheiterte 2019 ein Gesetzentwurf von Jens Spahn zunächst am Widerstand der Bundesländer und später an der Coronapandemie. Die jetzige Reform könnte 2027 in Kraft treten.