Autobahnkreuz Kehdingen: Kreuz Kehdingen - Gericht zweifelt an Zulässigkeit der Klage

Datum22.04.2026 13:06

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Bundesverwaltungsgericht zweifelt an der Zulässigkeit der Klage eines Fährunternehmens gegen das geplante Autobahnkreuz Kehdingen (A20/A26). Das Gericht sieht keine ausreichende Verbindung zur Existenzbedrohung des Unternehmens durch das Kreuz, im Gegensatz zu einem Elbtunnel. Eine Entscheidung am 6. Mai könnte den Bau des Kreuzes, und damit auch des Tunnels, erleichtern. Der Bau der A20 verzögert sich seit Jahren durch Klagen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Autobahnkreuz Kehdingen“. Lesen Sie jetzt „Kreuz Kehdingen - Gericht zweifelt an Zulässigkeit der Klage“. Im Streit um das geplante Autobahnkreuz Kehdingen der Küstenautobahn A20 zeichnet sich vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage für das klagende Fährunternehmen ab. Der Senat hält die Klage nach seinen vorläufigen Beratungen für unzulässig, wie der Vorsitzende Richter sagte. Das ist jedoch erst ein Zwischenergebnis. Eine endgültige Entscheidung will das Gericht in Leipzig am 6. Mai verkünden. In dem Verfahren geht es um das geplante Autobahnkreuz Kehdingen im Landkreis Stade, südlich des neu zu bauenden Elbtunnels. Es soll die Küstenautobahn A20 mit der A26 verbinden.  Das Elbfährunternehmen FRS Glückstadt Wischhafen hat gegen die Planungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr geklagt. Es sieht sich bei einem weiteren Elbtunnel in seiner Existenz bedroht und rügte vor Gericht zudem verschiedene Planungsverstöße. Nach der vorläufigen Einschätzung des Senats fehlt dem Fährunternehmen die Klagebefugnis. Der Betrieb stehe mit dem Straßenbauprojekt an Land nicht in einer so engen Verbindungen wie mit dem von ihm kritisierten Elbtunnel. Der Senat betonte, dass über die Rechtmäßigkeit der Untertunnelung der Elbe schon in den Jahren 2015/16 entschieden worden sei. "Die Elbe wird untertunnelt - diese Entscheidung ist getroffen." Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Klage als unzulässig einstufen, wäre eine weitere Hürde für den Bau des neuen Elbtunnels genommen. Denn der darf nur gebaut werden, wenn auch die beiden Autobahnabschnitte nördlich und südlich der Elbe – das Kehdinger Kreuz – genehmigt sind.  Ursprünglich sollte in Leipzig noch eine zweite Klage eines Landwirts verhandelt werden. Zwei Tage vor Beginn hatte das Bundesverwaltungsgericht jedoch mitgeteilt, dass das Verfahren kurzfristig aufgehoben worden sei. Die A20 soll einmal die Niederlande, Norddeutschland und Polen verbinden. Seit Jahren endet die Küstenautobahn vom polnischen Stettin kommend östlich von Bad Segeberg in Schleswig-Holstein. Der Autobahnbau kommt wegen zahlreicher Auseinandersetzungen und Klagen nur zögernd voran. © dpa-infocom, dpa:260422-930-978281/1