Linksextremistin Lina E. soll vorzeitig aus Haft freikommen

Datum22.04.2026 13:00

Quellewww.spiegel.de

TLDRDie Linksextremistin Lina E. soll nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Haftstrafe vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden. Das Oberlandesgericht Dresden hat ihrem Antrag stattgegeben, doch der Generalbundesanwalt legt Beschwerde ein. E. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu über fünf Jahren Haft verurteilt und war an Angriffen auf Rechtsextreme beteiligt.

InhaltZwei Drittel ihrer Haftstrafe hat sie verbüßt, nun will Lina E. raus aus dem Gefängnis. Ein Gericht gab dem Antrag der Linksextremistin statt. Doch der Generalbundesanwalt geht laut einem Bericht gegen den Beschluss vor. Die Linksextremistin Lina E. soll vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Das Oberlandesgericht Dresden habe über einen entsprechenden Antrag entschieden, sagte eine Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa. Zu Details äußerte sie sich nicht. Zuvor hatte unter anderem die "Sächsische Zeitung"  berichtet. Demnach ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, weil der Generalbundesanwalt Beschwerde eingelegt hat. Das Dresdner Gericht hatte E. im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die heute 31-jährige Studentin von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war. Bis das Urteil rechtskräftig war, kam E. nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft zunächst wieder auf freiem Fuß. Seit April 2025 sitzt sie erneut im Gefängnis, wobei sie inzwischen mehr als zwei Drittel der Strafe verbüßt hat. Eine Reststrafe wird ab diesem Punkt üblicherweise zur Bewährung ausgesetzt, wie es der Antrag nun vorsieht. Über diesen wurde nach Angaben der "Sächsischen Zeitung" bereits Ende März zugunsten von E. entschieden. Laut dem ursprünglichen Urteil des Oberlandesgerichts war E. in ihrer Gruppe oft als sogenannte Überblicksperson aufgetreten: Sie hielt Umstehende mit Pfefferspray davon ab, den Angegriffenen zu helfen, und gab das Signal zum Rückzug, wenn sich die Opfer etwa zu stark wehrten. In anderen Fällen spähte sie die späteren Opfer aus. Eine Rädelsführerschaft konnte ihr aber nicht nachgewiesen werden. Neonazis machen sich breit, der Staat versagt: So rechtfertigen Linksextremisten brutale Angriffe auf politische Gegner. Hören Sie hier eine SPIEGEL-Podcastfolge zu linksextremer Gewalt.