Datum22.04.2026 12:29
Quellewww.zeit.de
TLDRZwei junge Männer wurden vom Landgericht Köln wegen eines tödlichen Autorennen zu Haftstrafen von fünf und vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ihnen wurde vorgeworfen, im Dezember 2023 mit über 200 km/h auf der A555 gerast zu sein. Ein Raser rammte dabei den Kleinwagen einer Mutter und ihrer Tochter, die ums Leben kamen. Das Gericht wertete dies als Verbrechen, nicht als Unfall. Die Strafen liegen deutlich über den Forderungen der Staatsanwaltschaft und den Plädoyers der Verteidigung.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Raser-Prozess“. Lesen Sie jetzt „Tödliches Autorennen: Junge Männer zu Haftstrafen verurteilt“. Wegen eines Autorennens mit dem Tod von zwei Menschen als Folge sind zwei junge Männer vom Landgericht Köln zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der eine von ihnen wurde zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt, der andere zu vier Jahren und sechs Monaten. Die Strafen gehen deutlich über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. "Wir haben überhaupt keinen Zweifel daran, dass Sie damals ein Rennen gefahren sind", sagte der Vorsitzende Richter zu den beiden 22 Jahre alten Angeklagten. Dies sei kein tragischer Unfall gewesen, sondern hier seien zwei Menschen einem Verbrechen zum Opfer gefallen. "Das kann man sich nicht irgendwie schönreden", so der Richter. Die beiden heute 22-Jährigen waren im Dezember 2023 spätabends bei Dunkelheit auf der Autobahn 555 mit Geschwindigkeiten von 200 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen. Eines der hochmotorisierten Fahrzeuge rammte dabei einen Kleinwagen, in dem eine Mutter und ihre erwachsene Tochter saßen. Das Auto explodierte, beide Frauen starben. Die Tochter war 23 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden Angeklagten Jugendstrafen von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten gefordert. Der Verteidiger des einen Angeklagten plädierte nach Gerichtsangaben auf Freispruch und sonst auf eine Bewährungsstrafe, der Verteidiger des anderen ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe. © dpa-infocom, dpa:260422-930-978033/1