Datum22.04.2026 12:16
Quellewww.zeit.de
TLDREin 33-jähriger Afghane steht in Erfurt wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Partnerin vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, seine frühere Freundin im Juli maskiert aufgelauert, ihr mit einem Küchenmesser ins Gesicht geschlagen und sie dann mehrfach in den Bauch gestochen zu haben. Er ließ sie schwer verletzt zurück und flüchtete. Die 24-jährige Ukrainerin schilderte die Tat unter Tränen und äußerte Todesangst. Sie wird von Panikattacken geplagt. Der Angeklagte hat sich bisher nicht geäußert. Der Prozess wird fortgesetzt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gerichtsverhandlung“. Lesen Sie jetzt „Aufgelauert, zugestochen und zum Sterben zurückgelassen?“. Wegen versuchten Mordes an seiner früheren Partnerin ist ein 33-jähriger Mann am Landgericht Erfurt angeklagt. Zum Prozessauftakt ließ sich der Mann mit afghanischer Staatsbürgerschaft zunächst nicht ein. Seine Verteidigerin erklärte jedoch, dass sich ihr Mandant im Laufe des Prozesses möglicherweise noch äußern werde. Dagegen gab die als Zeugin geladene betroffene Ex-Freundin ausführlich Auskunft. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, im Juli vergangenen Jahres seiner früheren Partnerin frühmorgens maskiert aufgelauert zu haben, in der Absicht diese zu töten. Zunächst habe er der Frau mit dem Griff eines mitgeführten Küchenmessers ins Gesicht geschlagen. Daraufhin soll sie zu Boden gegangen sein, wo der Mann laut Anklage mehrfach auf sie eingestochen habe. Die Klinge des Messers soll 15,5 Zentimeter lang gewesen sein. In der Annahme, die stark blutende Frau werde an den Verletzungen sterben, flüchtete er. Sie habe Angst gehabt, dass sie sterben könnte, sagte die 24-jährige Frau im Zeugenstand. Zwei Passanten hätten ihr ihrer Darstellung nach geholfen und die Rettungskräfte alarmiert. Welche Gründe der Angeklagte für die mutmaßliche Tat gehabt habe, könne sie nicht sagen. Sie leide an Panikattacken, habe häufig Angst. Die Ukrainerin sprach gebrochen, aber verständliches Deutsch, teilweise unterstützte sie eine Übersetzerin. Weitere Verhandlungstermine sind bis in den Juni geplant. © dpa-infocom, dpa:260422-930-977928/1