Datum22.04.2026 12:19
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Bundesregierung hat eine Reform der medizinischen Notfallversorgung beschlossen. Ziel ist es, Patienten gezielter in passende Behandlungsangebote zu leiten und Notaufnahmen zu entlasten. Kernpunkte sind zentrale Anlaufstellen, die Vernetzung der Notrufnummern 112 und 116 117 sowie der Ausbau Integrierter Notfallzentren (INZ) in Krankenhäusern. Rettungsdienste sollen Teil der gesetzlichen Krankenversicherung werden und auch Behandlungen vor Ort vergütet bekommen. Eine digitale Infrastruktur zwischen Leitstellen, Rettungswagen und Kliniken ist ebenfalls geplant.
InhaltBundesgesundheitsministerin Warken will die Versorgung medizinischer Notfälle effizienter strukturieren. Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Die Bundesregierung hat eine Reform der medizinischen Notfallversorgung beschlossen. "Das Gesundheitssystem braucht eine Modernisierungskur, und zwar schleunig", sagt Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor der Presse. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass Patienten mit dringenden Anliegen künftig gezielter in passende Behandlungsangebote gelenkt werden, statt oft gleich in überfüllte Notaufnahmen der Kliniken zu gehen. Kernpunkt ist eine Steuerung über zentrale Anlaufstellen in Krankenhäusern und von überall per Telefon – vor allem nachts und an Wochenenden, wenn normale Praxen geschlossen sind. Neben der Notrufnummer 112 soll die Nummer der Kassenärztlichen Vereinigung 116 117 den Notdienst entlasten. Beide Stellen sollen in einem Gesundheitsleitsystem digital miteinander vernetzt werden. Anrufer erhalten über beide Wege zunächst eine Ersteinschätzung per Telefon oder Video und werden dann dem entsprechenden Hilfsangebot zugewiesen. In ausgewählten Krankenhäusern sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) mit Öffnungszeiten rund um die Uhr ausgebaut werden. In ihnen sollen Notaufnahme, Notdienstpraxen und Ersteinschätzung zusammenarbeiten. Die Rettungsdienste, die den Ländern und Kommunen unterstehen, sollen Teil der Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Rettungsfahrten sollen künftig auch dann bezahlt werden, wenn sie die Patienten nicht in Krankenhäuser bringen, sondern vor Ort behandeln. Geplant ist auch der Aufbau einer digitalen Infrastruktur zwischen Leitstellen, Rettungswagen und den Notaufnahmen der Krankenhäuser. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.