Datum22.04.2026 11:46
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zum Tod eines 40-jährigen Mannes im Amtsgericht Oldenburg eingestellt. Der Mann war im Januar nach einem Zusammenbruch kurz nach Betreten des Gerichtsgebäudes verstorben. Laut Staatsanwaltschaft ergaben die Überprüfungen, einschließlich einer Obduktion, keine Hinweise auf Fremdverschulden oder strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der beteiligten Polizisten. Der Mann hätte an diesem Tag wegen Verdachts des schweren Raubes in Untersuchungshaft genommen werden sollen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Plötzlicher Tod“. Lesen Sie jetzt „Ermittlungen nach Todesfall im Amtsgericht eingestellt“. Nach dem Tod eines Mannes im Amtsgericht Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. "Die Überprüfungen ergaben keine Hinweise auf ein Fremdverschulden", teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit. Zuerst hatte die "Nordwest-Zeitung" darüber berichtet. Der 40-Jährige sollte Mitte Januar wegen des Verdachts des schweren Raubes in Untersuchungshaft, wie die Polizei damals mitteilte. Kurz nach dem Betreten des Gerichtsgebäudes sei der Oldenburger zusammengebrochen und habe reanimiert werden müssen. Ein Notarzt habe jedoch nur noch den Tod feststellen können. Die Staatsanwaltschaft sah von Beginn an kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der beteiligten Polizisten. Eine Obduktion ergab keine Hinweise auf Gewalteinwirkung. Routinemäßig leiteten die Ermittler trotzdem ein Todesermittlungsverfahren ein - und konnten kein Fremdverschulden feststellen. © dpa-infocom, dpa:260422-930-977708/1