Datum22.04.2026 04:30
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Kabinett plant eine Reform des Versorgungsausgleichs bei Scheidungen. Zukünftig sollen Rentenansprüche, die bisher vergessen, verschwiegen oder übersehen wurden, nachträglich ausgeglichen werden können, um mehr Fairness zu gewährleisten. Dies betrifft auch einmalige Rentenzahlungen von Unternehmern und Betriebsrenten. Gleichzeitig soll bei geringfügigen Ansprüchen häufiger auf eine Teilung verzichtet werden. Die Überprüfung des Versorgungsausgleichs wird früher möglich, um Gerichtsverfahren vor Renteneintritt abzuschließen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kabinett“. Lesen Sie jetzt „Rentenausgleich nach Scheidung bald ohne Tricks und Fehler“. Rentenansprüche sollen im Fall einer Scheidung künftig umfassender als bisher zwischen den Ex-Ehepartnern aufgeteilt werden. Das sieht ein Entwurf aus dem Bundesjustizministerium vor, über den das Kabinett heute beraten will. Bereits nach geltendem Recht werden Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe bei einer Scheidung hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Wenn jemand seinen Rentenanspruch beim sogenannten Versorgungsausgleich aber vergessen, verschwiegen oder übersehen hat, geht das bisher zulasten des Ex-Partners. Künftig sollen solche Rentenanrechte, etwa Betriebsrentenansprüche von einem früheren Arbeitgeber, auch nachträglich ausgeglichen werden können. Auch Rentenansprüche von Unternehmern, die als einmalige Summe und nicht als monatliche Rente gezahlt werden, sollen künftig beim Versorgungsausgleich berücksichtigt werden. Um zu verhindern, dass minimale Anrechte durch Verwaltungskosten aufgefressen werden, soll hingegen häufiger als bisher auf die Teilung solcher Anrechte verzichtet werden. Mit den punktuellen Änderungen werde für mehr Fairness zwischen geschiedenen Partnern gesorgt, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). "Eine Scheidung darf nicht zum Armutsrisiko werden." Ihr Vorschlag sieht auch vor, dass die gerichtliche Überprüfung des Versorgungsausgleichs aufgrund von Änderungen, die sich ergeben haben, künftig schon zwei Jahre vor dem voraussichtlichen Renteneintritt möglich sein soll. Bisher geht das erst ein Jahr vor Renteneintritt. Die geplante Änderung soll dafür sorgen, dass Gerichtsverfahren in der Regel bis zum Renteneintritt abgeschlossen sind. Über das Vorhaben muss der Bundestag noch entscheiden. © dpa-infocom, dpa:260422-930-976503/1