Datum22.04.2026 03:30
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Doppelmordprozess in Memmingen steht vor dem Urteil. Dem 31-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni letzten Jahres seine Großmutter und deren Mann mit einem Hammer erschlagen zu haben. Motiv sei Rache gewesen, da er glaubte, der Großvater habe seine Mutter missbraucht und die Großmutter habe zugesehen. Nach der Aussage eines Sachverständigen sollen die Plädoyers folgen, eine Urteilsverkündung ist noch diese oder nächste Woche möglich.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „Doppelmordprozess in Memmingen: Urteil soll bald fallen“. Der Prozess um einen Doppelmord durch Hammerschläge steht vor dem Abschluss. In dem Verfahren vor dem Landgericht in Memmingen soll am Mittwoch (9.00 Uhr) noch ein psychiatrischer Sachverständiger aussagen, danach werden die Plädoyers erwartet. Möglicherweise könnte anschließend bereits das Urteil verkündet werden, ansonsten ist am Donnerstag noch ein weiterer Verhandlungstag geplant. Dem angeklagten 31-Jährigen wird vorgeworfen, aus Rache seine Großmutter und deren Mann im schwäbischen Günzburg umgebracht zu haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war der Mann davon ausgegangen, dass der Partner der Großmutter die Mutter des Beschuldigten missbraucht und die Großmutter dabei tatenlos zugesehen habe. Deswegen sei er im Juni vergangenen Jahres mit einem Hammer bewaffnet in die Wohnung der 78-Jährigen und des 74-Jährigen eingedrungen und habe die Senioren erschlagen. Der Mann ist wegen zweifachen Mordes angeklagt. Der deutsche Staatsbürger hatte die Tat im Ermittlungsverfahren pauschal eingeräumt, zu Beginn des Prozesses hatte er allerdings geschwiegen. Die Mutter des Beschuldigten soll ihren Sohn im Kontext der Missbrauchsvorwürfe gegen den später getöteten 74-Jährigen vor der Tat gebeten haben, den Kontakt zu dem Seniorenpaar abzubrechen und ansonsten nichts zu unternehmen. Dennoch soll der Angeklagte dann begonnen haben, den gewaltsamen Überfall zu planen. © dpa-infocom, dpa:260422-930-976329/1