Getötete Zwölfjährige: Landgericht Koblenz will im Fall Luise entscheiden

Datum21.04.2026 16:40

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Landgericht Koblenz wird am 28. Mai im Zivilverfahren zum Tod der zwölfjährigen Luise ein Urteil verkünden. Die Eltern und Schwester fordern Schmerzensgeld von den beiden geständigen, damals 12 und 13 Jahre alten Täterinnen. Ein Strafprozess ist wegen des Alters ausgeschlossen. Die Kläger beanspruchen 50.000 Euro für Luise und je 30.000 Euro für die Angehörigen. Im Kern des Verfahrens steht die Frage nach Luises Leidenszeit. Die Familie will zudem ein Zeichen setzen, dass solche Taten nicht straflos bleiben.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Getötete Zwölfjährige“. Lesen Sie jetzt „Landgericht Koblenz will im Fall Luise entscheiden“. Im Zivilverfahren um die Tötung der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg im Siegerland will das Landgericht Koblenz ein Urteil verkünden. Das Gericht hat dafür einen Termin am 28. Mai (Donnerstag) angesetzt, wie es mitteilte.  Zu Beginn des Verfahrens im Juli 2025 hatten zwei etwa gleichaltrige Mädchen die Tat gestanden. Für ihre Vernehmung wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Wie ein Richter damals mitgeteilt hatte, wurde Luise mit 74 Messerstichen getötet. Demnach hatte sie auch Verletzungen im Gesicht und starb schließlich an Blutverlust und einem Pneumothorax. Gefunden wurde die Getötete am nächsten Tag - einige Kilometer entfernt von ihrem Zuhause in einem Waldstück an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen in Rheinland-Pfalz. In dem Verfahren klagen die Eltern und die Schwester der 2023 getöteten Luise gegen die beiden geständigen Mädchen. Es geht vor allem um Schmerzensgeld. Einen Strafprozess gibt es wegen des Alters der Mädchen - damals 12 und 13 Jahre alt - nicht. Laut Aussagen des Richters zu Prozessbeginn halten die Kläger 50.000 Euro Schmerzensgeld für Luise und je 30.000 Euro Schmerzensgeld für die klagenden Angehörigen für angemessen. Im Fokus des Verfahrens stand daher zum Auftakt unter anderem die Frage, wie sehr und wie lange Luise gelitten hat. Das ist laut einer Gerichtssprecherin für die Höhe eines möglichen Schmerzensgelds relevant. Während die Kläger sagten, Luise sei noch eine ganze Weile bei Bewusstsein gewesen, argumentieren die Beklagten, dass das Schmerzensgeld zu hoch angesetzt sei, und bestreiten, dass es einen langen Todeskampf gegeben habe. Zudem will Luises Familie nach Angaben ihres Anwalts mit dem Zivilprozess ein Zeichen für andere Eltern setzen. Es solle deutlich werden, dass eine solche Tat nicht straflos ist. © dpa-infocom, dpa:260421-930-975060/1