Datum21.04.2026 16:32
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Bundesregierung plant die Ausweitung des Tierhaltungslogos auf die Gastronomie. Ziel ist mehr Transparenz für Verbraucher, auch bei Fleisch aus dem Ausland, indem Haltungsbedingungen auf Speisekarten aufgeführt werden. Das System, das bereits gesetzlich beschlossen, aber mehrfach verschoben wurde, soll ab 2027 gelten und fünf Kategorien von "Stall" bis "Bio" umfassen. Tierschutzorganisationen begrüßen die Ausdehnung auf Restaurants, betonen aber die Notwendigkeit einer klaren Kennzeichnung.
InhaltKünftig soll auch auf Speisekarten stehen, wie das zubereitete Tier zuvor gehalten wurde. Der Start des Tierhaltungslogos war zuvor mehrmals verschoben worden. Die Bundesregierung will die Verwendung des angekündigten Tierhaltungslogos ausweiten. Der Start der bereits gesetzlich beschlossenen Kennzeichnung war zuletzt erneut verschoben worden. Nun hat Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) einen Entwurf vorgelegt, der die Einführung außer im Supermarkt auch in der Gastronomie vorsieht. Im Entwurf finden sich mehrere Änderungen am gesetzlich bereits bestehenden Modell. Ziel sind demnach "eine vereinfachte Umsetzung" in der Praxis für alle Beteiligten und zugleich mehr "Sichtbarkeit" des staatlichen Logos überall dort, wo es Fleisch gibt. Dafür soll Fleisch aus dem Ausland in die bisher nur für inländische Erzeugnisse vorgesehene Kennzeichnungspflicht einbezogen werden. "In der Außer-Haus-Verpflegung gibt es üblicherweise nur wenige bis keine Informationen zu den Haltungsbedingungen der Tiere, von denen die Lebensmittel stammen", heißt es in dem Referentenentwurf des Ministeriums. Um dem Verbraucherwunsch nach mehr Transparenz nachzukommen, soll die Kennzeichnung deswegen auch auf diesen Bereich ausgeweitet werden. Damit könnten Gäste in Restaurants, Kantinen oder am Imbiss "eine informierte Kaufentscheidung" treffen. Erkennbar sein soll dies an fünf Kategorien von der Stufe "Stall" mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis "Bio". Das System steht so bereits im Gesetz und sollte zunächst nur für frisches Schweinefleisch im Handel gelten. Die Kennzeichnung wurde 2023 von der Ampelregierung durch ein entsprechendes Gesetz beschlossen, die Einführung jedoch mehrmals verschoben, zuletzt von August 2025 auf Anfang des Jahres 2027. In Supermärkten gibt es bereits seit 2019 eine freiwillige Kennzeichnung der Handelsketten. Sie hat die gleichen Stufen und umfasst Fleisch von Schwein, Rind und Geflügel. Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten nannte die Ausdehnung auf die Gastronomie einen wichtigen Schritt. Denn große Fleischmengen würden bisher komplett ungekennzeichnet in der Gastronomie verkauft. Wichtig sei, dass die Kennzeichnung ausgeschrieben und klar dem Gericht zuzuordnen sei und nicht versteckt hinter einer kleinen Fußnote auf der letzten Seite der Speisekarte stehe. Die Gesetzespläne sehen auch eine andere Gestaltung des Logos vor. Es soll weiter neutral in Schwarz-Weiß gehalten sein. In einem etwas schmaleren abgerundeten Rechteck soll nun statt "Tierhaltung" jedoch in Großbuchstaben "Staatliche Tierhaltungskennzeichnung" stehen.