Datum21.04.2026 11:36
Quellewww.zeit.de
TLDRIm Prozess um die Entführung der Block-Kinder kritisiert die Verteidigung der angeklagten Mutter, Christina Block, die Ermittlungen als einseitig. Anwalt Bott wirft der Polizei vor, sich zu stark von den Aussagen des Ex-Mannes und dessen neuer Frau leiten lassen zu haben. Der Vater hatte die Kinder 2021 nach einem Besuch nicht zurückgebracht, die Mutter wird beschuldigt, sie 2023/24 entführen lassen zu haben. Die Staatsanwaltschaft weist die Kritik zurück und verteidigt die Ermittlungsmethoden als angemessen für den außergewöhnlichen Fall.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „45. Verhandlungstag“. Lesen Sie jetzt „Blocks Anwalt: "Ermittlungen waren auf einem Auge blind"“. Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat der Verteidiger der angeklagten Mutter kritisiert, die Ermittlungen in dem Fall seien zu einseitig geführt worden. "Diese Ermittlungen waren auf einem Auge blind", sagte Anwalt Ingo Bott während der Befragung der Hauptermittlungsführerin der Hamburger Polizei vor dem Landgericht Hamburg. Sie seien zu sehr vorgeprägt gewesen von den Darstellungen des Ex-Mannes Stephan Hensel und seiner neuen Ehefrau. Die Kriminalbeamtin war auch mit früheren Verfahren, die die Vorgeschichte dieses Falls betreffen, befasst. Der Vater hatte die beiden jüngsten Kinder nach einem Wochenendbesuch im August 2021 nicht wie vereinbart zur Mutter zurückgebracht. Er erhob Gewaltvorwürfe gegen seine Ex-Frau, die diese bestreitet. Die Hamburger Unternehmerin Christina Block ist angeklagt, eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihren damals zehnjährigen Sohn und die 13 Jahre alte Tochter in der Silvesternacht 2023/24 vom Wohnort ihres Ex-Manns in Dänemark nach Deutschland zu entführen. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette "Block House", Eugen Block, beteuert ihre Unschuld. Die Staatsanwaltschaft wies Botts Vorwurf, die Ermittlungen seien auf einem Auge blind geführt worden, zurück. Die Polizei habe alles getan, was notwendig sei. Die Ereignisse im August 2021 und in der Silvesternacht 2023/24 seien nicht miteinander zu vergleichen. Es sei doch klar, dass in einem "derart außergewöhnlichen Fall", bei dem Kinder gegen ihren Willen mit Gewalt nach Deutschland gebracht worden seien, anders ermittelt werde. © dpa-infocom, dpa:260421-930-972869/1