Europäischer Gerichtshof: Ungarn verstößt mit LGBTQI+-feindlichem Gesetz gegen EU-Recht

Datum21.04.2026 11:20

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Ungarns LGBTQI+-feindliches Gesetz von 2021 gegen EU-Recht verstößt. Das Gesetz verbietet die Darstellung queerer Themen in Medien und Werbung, was als Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität gewertet wurde. Die EU-Kommission hatte geklagt, unterstützt von zahlreichen Mitgliedsstaaten. Ungarn muss das Urteil umsetzen, andernfalls drohen Sanktionen. Das Gesetz war unter Viktor Orbán eingeführt worden und schränkt die Grundrechte ein.

InhaltMit einem queerfeindlichen Gesetz verstößt Ungarn gegen die Grundrechte der EU, urteilt der Europäische Gerichtshof. Viktor Orbán hatte das Gesetz 2021 eingeführt. Mit einem umstrittenen und LGBTQI+-feindlichem Gesetz aus dem Jahr 2021 verstößt Ungarn gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Das urteilte der Europäische Gerichtshof. Das Gesetz verbietet unter anderem die Darstellung von queeren Themen in Medien oder Werbung. Dagegen geklagt hatte die EU-Kommission. Das EU-Parlament und zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten hatten sich dem Vertragsverletzungsverfahren angeschlossen, auch die Bundesregierung. Ungarn habe in mehrfacher Hinsicht gegen Unionsrecht verstoßen, teilte das Gericht mit: "Gegen das Primärrecht und das abgeleitete Recht im Bereich der Dienstleistungen im Binnenmarkt, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 EUV sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)." Ungarn ist nun verpflichtet, dem Urteil nachzukommen. Weigert sich die Regierung des Landes, kann die EU-Kommission erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen. Das Gesetz hatte die kürzlich abgewählte Regierung des rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán eingeführt. Diese hatte es mit dem angeblichen Schutz Minderjähriger begründet. Der Gerichtshof urteilte nun, dass Gesetz bewirke, "dass der Zugang zu Inhalten untersagt oder beschränkt wird, die als wesentlichen Bestandteil die Darstellung oder Vermittlung von Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität enthalten". Das verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung, das in der Charta festgeschrieben ist. Das Gericht stellte damit zum ersten Mal den Verstoß eines Mitgliedslandes gegen Artikel 2 des Vertrags der Europäischen Union fest. Das Gesetz stelle ein "koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen dar", teilte das Gericht mit. Diese verletzen "in offenkundiger und besonders schwerwiegender Weise die Rechte nicht cisgeschlechtlicher Personen, einschließlich transgeschlechtlicher Personen, und nicht heterosexueller Personen sowie die Werte der Achtung der Menschenwürde, der Gleichheit und der Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören". Die Situation für queere Menschen hatte sich unter der Regierung von Orbán in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Ungarn war eigentlich lange Zeit eines der liberalsten Länder der Region: Homosexualität wurde dort bereits Anfang der Sechzigerjahre entkriminalisiert und gleichgeschlechtliche Partnerschaften bereits 1996 anerkannt. Neben dem Gesetz, das es unter anderem verbietet, mit Minderjährigen über Homosexualität oder Geschlechtsangleichungen zu sprechen, hatte Orbán auch den Eintrag von Geschlechtsangleichungen im Personenstandsregister und die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare verboten. Im vergangenen Jahr beschnitt die Regierung dann außerdem die Versammlungsfreiheit und verbot Pride-Paraden im Land. Orbán wurde vergangene Woche abgewählt. Seine Fidesz-Partei unterlag der Mitte-rechts-Partei Tisza und ihrem Spitzenkandidaten Péter Magyar. Der kündigte nach seinem Wahlsieg an, das Land wieder der EU anzunähern. Im Wahlkampf hatte er zudem angekündigt, auch die Versammlungsfreiheit im Land wiederherzustellen. Konkrete Versprechen an die LGBTQI+-Community machte er jedoch weder im Wahlkampf noch nach seinem Wahlsieg.