Datum21.04.2026 10:48
Quellewww.zeit.de
TLDREine Klage gegen den Rundfunkbeitrag wegen angeblich linker Berichterstattung des SWR scheiterte vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Das Gericht befand das Senderangebot als vielfältig und decke alle Bereiche ab. Die Frage der Sparsamkeit des Senders befand das Gericht als nicht zuständig. Hohe Hürden für Klagen wegen fehlender Ausgewogenheit wurden vom Bundesverwaltungsgericht festgelegt.
InhaltEine Klage gegen eine angeblich zu linke Berichterstattung des SWR ist gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg befand das Senderangebot als vielfältig. Eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag ist vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gescheitert. Sieben Menschen hatten dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) unausgewogene Berichterstattung vorgeworfen, linke Positionen würden einseitig bevorzugt. Der VGH entschied hingegen, dass das Angebot der Sender vielfältig sei. Konkret hatte sich die Klage gegen die Berichterstattung des SWR gewandt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der Rundfunk decke durch umfangreiche Angebote in Fernsehen, Hörfunk und Mediathek die Bereiche Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung einschließlich Sport jeweils in ihrer vollen Breite ab, verlautete die Begründung des Gerichts. Schon zuvor hatte das Gericht erkennen lassen, dass aufgrund der schieren Menge an öffentlich-rechtlichen Sendungen, Themen und Formate die Vielfalt gewahrt sein dürfte. Ein weiterer Punkt der Kläger war die angebliche fehlende Sparsamkeit des Senders. Für diesen Bereich sah sich der VGH nicht zuständig. Da die gegenwärtige Rundfunkfinanzierung maßgeblich auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beruhe, sei diese Frage einer Beurteilung der Verwaltungsgerichte entzogen. Der VGH hatte erstmals auf Basis eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts verhandelt. Dort wurde über Klagen von Beitragszahlerinnen und -zahlern verhandelt, die wegen angeblich fehlender Ausgewogenheit das Geld nicht mehr zahlen wollten. Demnach wäre der Rundfunkbeitrag nur dann unrechtmäßig, wenn im gesamten Angebot des ÖRR Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit "über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt" würden. Die Verwaltungsgerichte hätten dies zu prüfen. Die Hürden dafür hatten die Richter am Bundesverwaltungsgericht jedoch sehr hoch angesetzt. Der Vorsitzende Richter Martin Morlock hatte bei der mündlichen Verhandlung in Mannheim vergangene Woche erhebliche Zweifel daran erkennen lassen, ob Verwaltungsgerichte eine solche Überprüfung des gesamten Programmangebots überhaupt leisten könnten und sollten. Gutachten wären exorbitant teuer. Es könne nicht sein, dass hohe Summen für Gutachten oder Studien ausgegeben werden müssten, um Verzerrungen im gesamten Programm nachzuweisen. Vielmehr müsse der Gesetzgeber Wege dafür finden. Für den Rundfunkbeitrag sind derzeit 18,36 Euro im Monat fällig. Haushalte in Deutschland müssen ihn pauschal zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Die Einnahmen von rund 8,5 Milliarden Euro jährlich finanzieren Anstalten wie den hier beklagten SWR, das ZDF oder den Deutschlandfunk sowie digitale Angebote.