Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk: Klage gegen den Rundfunkbeitrag scheitert vor Gericht

Datum21.04.2026 10:26

Quellewww.zeit.de

TLDREine Klage gegen den Rundfunkbeitrag, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk (SWR) eine zu linke Berichterstattung vorwarf, ist vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert. Das Gericht befand das Senderangebot als vielfältig und für alle Nutzer ausgewogen. Die Kläger hatten eine einseitige Bevorzugung linker Positionen bemängelt. Der VGH stützte seine Entscheidung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das eine Ausgewogenheit nur dann als gröblich verfehlt ansieht, wenn sie über längere Zeit hinweg nicht gegeben ist, und somit hohe Hürden für solche Klagen setzt.

InhaltEine Klage gegen eine angeblich zu linke Berichterstattung des SWR ist gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg befand das Sender-Angebot als vielfältig. Eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag ist vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg gescheitert. Sieben Menschen hatten dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk unausgewogene Berichterstattung vorgeworfen, linke Positionen würden einseitig bevorzugt. Der VGH entschied hingegen, dass das Angebot der Sender vielfältig sei. Für alle Nutzer sei etwas dabei. Konkret hatte sich die Klage gegen die Berichterstattung des SWR gewandt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der VGH hatte erstmals auf Basis eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts verhandelt. Dort wurde über Klagen von Beitragszahlerinnen und -zahlern verhandelt, die wegen angeblich fehlender Ausgewogenheit das Geld nicht mehr zahlen wollten. Demnach wäre der Rundfunkbeitrag nur dann unrechtmäßig, wenn im gesamten Angebot des ÖRR Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit "über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt" würden. Die Verwaltungsgerichte hätten dies zu prüfen. Die Hürden dafür hatten die Richter am Bundesverwaltungsgericht jedoch sehr hoch angesetzt. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.