Landtag: Höhere Hürde für U-Ausschuss - wie das kommen soll

Datum21.04.2026 03:30

Quellewww.zeit.de

TLDRNach starkem AfD-Ergebnis in Rheinland-Pfalz wollen CDU, SPD und Grüne die Hürde für Untersuchungsausschüsse von einem Fünftel auf ein Viertel der Landtagsstimmen erhöhen. Dies erfordert eine Verfassungsänderung, die im alten Landtag mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden soll. Ziel ist es, die AfD, die mit 24 Sitzen potenziell eigene Ausschüsse einsetzen könnte, einzudämmen und Missbrauch für politische Zwecke zu verhindern.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Landtag“. Lesen Sie jetzt „Höhere Hürde für U-Ausschuss - wie das kommen soll“. Nach dem starken Abschneiden der AfD bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz wollen CDU, SPD und Grüne im Landtag die Hürde für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen höher legen. Dafür sollen nach einer Änderung der Landesverfassung künftig mehr Stimmen im Plenum nötig sein - bislang braucht es ein Fünftel. Nach dem Willen der drei Fraktionen sollen künftig ein Viertel der Stimmen dafür nötig sein.   Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen baten den Landtagspräsidenten, eine Sitzung des Ältestenrates einzuberufen, um das Verfahren und die Termine festzulegen. Der Rat trifft sich am Dienstag (13.00 Uhr) und wird sich anschließend zu dem Prozedere und zum zeitlichen Ablauf äußern. Für eine Verfassungsänderung braucht es im Parlament eine Zweidrittelmehrheit, die von den drei Fraktionen geplante Änderung soll noch vom alten Landtag beschlossen werden. Das Vorhaben richtet sich vor allem gegen die AfD.  Die hat im neuen 105 Abgeordnete zählenden Landtag in Mainz, der sich voraussichtlich am 18. Mai konstituieren wird, 24 Sitze und könnte dann nach bisheriger Regelung mit eigener Mehrheit einen Untersuchungsausschluss beschließen. Die AfD-Fraktion hat schon angekündigt, etwa einen zur Corona-Pandemie anzupeilen.  Die Fraktionen von Union, SPD und Grünen hatten ihren Vorstoß mit dem Argument begründet, Untersuchungsausschüsse dürften niemals zum Spielball werden oder bewusst mit dem Ziel missbraucht werden, Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Landtags und der Landesregierung zu schwächen. © dpa-infocom, dpa:260421-930-971247/1