Landgericht Bremen: Sechseinhalb Jahre Haft nach tödlichem Schuss auf Partnerin

Datum20.04.2026 18:37

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Landgericht Bremen verurteilte einen 68-Jährigen wegen Totschlags in einem minderschweren Fall zu sechseinhalb Jahren Haft. Er erschoss seine Partnerin mit einer Pistole. Zwar konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das Opfer selbst um Tötung bat, jedoch ging das Gericht davon aus, dass der Mann den psychischen Zustand seiner Partnerin erkennen musste und somit keine Tötung auf Verlangen vorlag. Ein früheres Urteil wegen Totschlags war vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden, was zur erneuten Verhandlung führte.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Landgericht Bremen“. Lesen Sie jetzt „Sechseinhalb Jahre Haft nach tödlichem Schuss auf Partnerin“. Weil er seine Partnerin mit einer Pistole erschoss, soll ein 68 Jahre alter Mann für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Bremen verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstraße wegen Totschlags in einem minderschweren Fall, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, seine Partnerin im Januar 2024 im gemeinsam bewohnten Haus in Bremerhaven erschossen zu haben. Der Mann wählte damals den Notruf und sagte Rettungskräften, die Frau habe sich selbst erschossen. Zu Prozessbeginn Ende Januar hatte der 68-Jährige vor Gericht keine Angaben gemacht. Dass der Angeklagte auf die Frau geschossen und das Opfer sich nicht selbst erschossen hatte, daran habe die Kammer keinen Zweifel gehabt, teilte der Gerichtsprecher mit. Im Ergebnis sei die Kammer von einem minderschweren Fall des Totschlags ausgegangen. "Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das Opfer selbst aufgrund psychischer Probleme den Angeklagten darum gebeten hat, es zu töten", teilte der Gerichtssprecher weiter mit. Dennoch sei die Kammer nicht von einer Tötung auf Verlangen ausgegangen, denn der Angeklagte habe zumindest erkennen müssen, dass der Wunsch seiner Partnerin auf einer psychischen Erkrankung beruhte. In einem ersten Gerichtsprozess hatte der Angeklagte seine Unschuld beteuert. Das Landgericht kam auch damals zu einem anderen Ergebnis und verurteilte den Mann im Januar 2025 wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von neuneinhalb Jahren. Der Angeklagte legte daraufhin Revision ein. Im Sommer 2025 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Daher kam es nun zu der neuen Verhandlung. Inwieweit das jetzt gesprochen Urteil bereits rechtskräftig ist, dazu gab es zunächst keine Angaben. © dpa-infocom, dpa:260420-930-970735/1