Datum20.04.2026 13:09
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Prozess gegen sechs junge Männer, die nach einem AfD-Parteitag in Greding rassistische Parolen und den Hitlergruß gerufen haben sollen, hat stockend begonnen. Die Verteidiger, teils mit Verbindungen zur rechten Szene, stellten zahlreiche Anträge. Ein Verfahren wurde abgetrennt. Den Angeklagten wird vorgeworfen, nach dem Parteitag in einer Diskothek rechte Parolen skandiert und den Hitlergruß gezeigt zu haben. Nicht akzeptierte Strafbefehle führten zu diesem Prozess, bei dem unter anderem Gruppendynamik und Alkoholkonsum als Verteidigungsargumente angeführt wurden.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verfahren“. Lesen Sie jetzt „Rechte Parolen nach AfD-Parteitag - Prozess beginnt stockend“. Der Prozess gegen sechs junge Männer, die nach dem Besuch eines AfD-Parteitages 2024 in Greding rassistische Parolen gegrölt haben sollen, hat vor dem Jugendrichter des Amtsgerichtes Schwabach stockend begonnen. Die Verteidiger der sechs Angeklagten überschütteten das Gericht mit Anträgen, deren Behandlung eine stundenlange Verzögerung des Verfahrens zur Folge hatten. Bei den Verteidigern handelt es sich vor allem um Juristen, die bereits in der Vergangenheit Mandanten aus der rechtsradikalen Szene verteidigt hatten und zum Teil selbst in der rechten Szene aktiv gewesen waren. Das Verfahren gegen einen der Angeklagten wurde abgetrennt, weil dessen psychischer Zustand zunächst gutachterlich geklärt werden muss. Die Angeklagten sollen sich nach dem Besuch des AfD-Landesparteitags 2024 im mittelfränkischen Greding in eine Diskothek danebenbenommen haben. Einer der Männer hatte nach Überzeugung der Strafverfolgungsbehörden in einer Diskothek am späten Abend nach dem Parteitag den Hitlergruß gezeigt. Fünf weitere hätten das in rechtsradikalen Kreisen inzwischen beliebte Lied des Sängers Gigi D'Agostino, "L'Amour Toujours" in umgedichteter Version mit dem Refrain "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" gesungen. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Strafbefehle mit Geldstrafen von bis zu 6.000 Euro an die Beschuldigten versandt - diese wurden jedoch nicht akzeptiert. Ein Verteidiger betonte etwa, sein zum Tatzeitpunkt gerade 19-jähriger Mandant sei möglicherweise einer Gruppendynamik erlegen, das Lied sei möglicherweise in "Partylaune" gesungen worden, unter Umständen sei Alkohol im Spiel gewesen. © dpa-infocom, dpa:260420-930-968964/1