Datum20.04.2026 10:00
Quellewww.spiegel.de
TLDREin Bericht kritisiert das Behördenversagen bei Abschiebungen in Hamburg. Häufig seien vulnerable Personen wie Kranke und Ältere betroffen, teils unter unsensiblen Bedingungen. Zwangsmittel und Familientrennungen werden beanstandet. Die Gründe für nicht vollzogene Abschiebungen bleiben unklar. Das Projekt zur Abschiebungsbeobachtung am Hamburger Flughafen, finanziert von der Innenbehörde, besteht mangels nationaler Regelung als kirchliche Initiative.
InhaltEine 87-Jährige, die allein im Rollstuhl abgeschoben wird, und eine depressive Frau, die aus der Klinik zum Flughafen geschleppt wird: Ein neuer Bericht zeigt, wie die Hamburger Behörden mit alten und kranken Ausreisepflichtigen umgehen. In der Hansestadt Hamburg kommt es bei Rückführungen von Zugewanderten in ihre Heimatländer immer wieder zu Verstößen: Die Abschiebebeobachterin des Diakonischen Werks beanstandet in ihrem neuen Jahresbericht erneut den Umgang der Behörden mit den Ausreisepflichtigen. Merle Abel begleitete laut eigenen Angaben als Beobachterin 158 Einzelausweisungen und 16 Gruppenabschiebungen in der Hansestadt - in 86 Fällen hatte sie anschließend Gesprächsbedarf. So seien etwa bei einer von Schleswig-Holstein im Juli vergangenen Jahres organisierten Sammelabschiebung zahlreiche der 42 Personen behindert oder pflegebedürftig gewesen, heißt es in dem Bericht. Ein Mann habe im Rollstuhl gesessen, seine Frau habe ihn zwar unterstützt, sei aber selbst auf einen Rollator angewiesen gewesen. Eine 87 Jahre alte Rollstuhlfahrerin wiederum, die ohne ihre in Deutschland lebende Familie von Bayern aus allein nach Armenien abgeschoben worden sei, habe fast keine Kleidung dabeigehabt. "Sie trägt nur Schlappen, keine Jacke.", heißt es in Abels Bericht. Solche und ähnliche Vorgänge werden von der Abschiebungsbeobachterin in das Flughafenforum Hamburg eingebracht und dort mit der Bundespolizei, den Landesbehörden aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen diskutiert. Im Fall der 87-Jährigen seien sich alle einig gewesen, dass Menschen dieses Alters besonderen Schutz benötigten. Der fast 50 Seiten starke Bericht zeigt laut Abel, dass Abschiebungen auch im vergangenen Jahr regelmäßig Menschen betrafen, "die als vulnerabel einzustufen sind, darunter Kinder, ältere Personen sowie Menschen mit körperlichen oder psychischen Erkrankungen". Besonders auffällig bleibe der Umgang mit gesundheitlichen Einschränkungen und in psychischen Belastungssituationen. Auch bei der Anwendung von Zwangsmitteln wiederhole sich das Bild vergangener Jahre. "Der Einsatz von Hand- und Fußfesseln sowie von Festhaltegurten erfolgte teils bei Personen mit erkennbar hoher psychischer Belastung oder bekannten Vorerkrankungen." In Einzelfällen seien auch Minderjährige betroffen gewesen. Die Organisation der Abschiebungen sei ebenfalls ein zentrales Thema. So seien zahlreiche Betroffene durch sogenannte Tischfestnahmen festgesetzt, also etwa bei einem Termin in einem Amt, oder mitten in der Nacht zum Flughafen gebracht worden – "manchmal ohne ausreichendes Gepäck und angemessene Kleidung". Mehrfach sei es auch zu Familientrennungen gekommen, "die besonders für Kinder und Jugendliche sehr belastend sind". Insgesamt wurden im vergangenen Jahr dem Bericht zufolge 1096 Menschen über den Airport Hamburg abgeschoben. Bei der Bundespolizei seien 1765 Einzelrückführungen angemeldet worden, wobei aber nur 718 vollzogen worden seien. Die Diskrepanz von 375 Abgeschobenen konnte die Bundespolizei auf Nachfrage nicht klären, versicherte aber, "dass keine Rückführungsmaßnahme über den Flughafen Hamburg ohne Einbindung der Bundespolizei erfolgt". Möglicherweise seien sie Teil von Sammelabschiebungen gewesen. Hamburgs Innenbehörde sprach von 817 Abgeschobenen, darunter 266 verurteilte Straftäter, und 957 freiwillig Ausgereisten. Sie wies aber darauf hin, dass über den Hamburger Flughafen auch Menschen aus anderen Bundesländern abgeschoben werden. Die "Abschiebungsbeobachtung am Hamburger Flughafen" ist ein Projekt des Diakonischen Werks Hamburg und wird von der Innenbehörde finanziert. Während einige EU-Staaten bereits ein flächendeckendes Monitoring betreiben, wurde dieser Teil der Rückführungsrichtlinie in Deutschland dem Bericht zufolge bisher nicht in nationales Recht umgesetzt. Deshalb gebe es in Deutschland bislang auch nur an den Flughäfen Berlin, Frankfurt am Main, Halle/Leipzig, Köln und Düsseldorf sowie Hamburg Beobachterinnen und Beobachter, die sämtlich in kirchlicher Trägerschaft arbeiteten.