Datum20.04.2026 06:41
Quellewww.zeit.de
TLDRVerbraucher können ab sofort erfolgreich gegen mangelnde Netzabdeckung vorgehen. Eine neue App ermöglicht es, die tatsächliche mobile Netzgeschwindigkeit zu messen und mit der vertraglich zugesicherten Leistung zu vergleichen. Unterschreitet die Geschwindigkeit eine definierte Schwelle (10-25% der Maximalgeschwindigkeit je nach Besiedlungsdichte), haben Kunden ein Recht auf Preisminderung oder Sonderkündigung. Hierfür sind 30 Messungen über fünf Tage nötig. Bei anhaltenden Unterschreitungengreift der Anspruch. Verbraucherschützer kritisieren die Komplexität der Regelung, während Netzbetreiberverbände vor Bürokratie warnen.
InhaltMit einer App kann ab sofort die mobile Netzgeschwindigkeit überprüft werden. Ist diese zu gering, können Verbraucher Preisminderungen oder Sonderkündigungen durchsetzen. Verbraucherinnen und Verbraucher können ab sofort ihren Netzbetreibern gegenüber ein Recht auf Preisminderung oder Sonderkündigung nutzen, falls das Handynetz nicht die vertraglich festgelegte Übertragungsrate erreicht. Dafür ist eine App nötig, die fortan heruntergeladen werden kann, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. Der Rechtsanspruch gilt ab einer bestimmten Schwelle. Je nachdem, wie dicht ein Gebiet besiedelt ist, müssen zehn bis 25 Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden. Ist der Wert darunter, greift das neue Mobilfunk-Minderungsrecht. Um den Rechtsanspruch durchzusetzen, sind 30 Messungen innerhalb von fünf Tagen nötig. Wenn die Mindestschwelle an drei Tagen kein einziges Mal erreicht wird, greift der Rechtsanspruch. Die konkreten Folgen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrem Anbieter klären, eine automatische Preisreduzierung gibt es nicht. Verbraucherschützer halten die konkrete Ausgestaltung des Rechtsanspruchs deswegen für zu kompliziert und kritisieren die Regelungen als zu nachgiebig gegenüber den Mobilfunkkonzernen. Der Branchenverband VATM warnt hingegen vor einem "bürokratischen Ungetüm". Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.