Fluggastrechte: Klagen wegen Flügen oder Mieten werden jetzt digital gelöst

Datum20.04.2026 04:00

Quellewww.zeit.de

TLDRAn den Amtsgerichten Nürtingen und Mannheim können Fluggäste und Mieter künftig digital klagen. Dies betrifft Fälle mit Ansprüchen auf Entschädigung, Mietkaution oder Kaufpreiserstattung (Wert unter 10.000 Euro). Das Pilotprojekt, Teil eines bundesweiten Vorhabens an 18 Gerichten, soll Verfahren beschleunigen und vereinfachen. Gerichtsbesuche sind meist nicht mehr nötig. Das Angebot ist freiwillig und auf zehn Jahre angelegt. Es wird eine hohe Zeitersparnis für Bürger und Justiz erwartet.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Fluggastrechte“. Lesen Sie jetzt „Klagen wegen Flügen oder Mieten werden jetzt digital gelöst“. Verspäteter Flug, Streit um eine Entschädigung oder die Mietkaution? Betroffene können in bestimmten Fällen an den Amtsgerichten Nürtingen und Mannheim künftig online klagen. Das soll den Weg zu ihrem Recht einfacher und kürzer, aber auch preiswerter machen. Die beiden Gerichte gehören nach Angaben des baden-württembergischen Justizministeriums zu 18 Standorten bundesweit, an denen Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit erprobt werden. Es geht dabei zum einen um Fluggastrechte. Zum anderen betrifft es Fälle mit einem Streitwert unter 10.000 Euro, wie das Justizministerium mitteilte. Dazu gehören etwa Klagen auf einen Schadenersatz nach einem Unfall, auf eine gezahlte Mietkaution oder auf die Rückerstattung eines Kaufpreises nach dem Vertragswiderruf. Justizministerin Marion Gentges (CDU) nennt das zivilgerichtliche Online-Verfahren "ein modernes und bürgernahes Angebot". Es ermögliche eine effiziente und schnelle Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten, ohne dass Beteiligte zwingend persönlich vor Gericht erscheinen müssten. Nach Schätzung der Bundesregierung könnten Bürger durch digitale Abläufe und wegfallende Wegezeiten bundesweit rund 98.000 Stunden im Jahr sparen. Auch die Justiz würde entlastet, um etwa 8.300 Arbeitsstunden jährlich. Die Verfahren sollen in der Regel vollständig digital ablaufen – von der Klageeinreichung über elektronische Formulare bis zur Entscheidung. Eine mündliche Verhandlung ist zunächst nicht vorgesehen. Falls nötig, kann sie per Video stattfinden. Nur wenn auch das nicht möglich ist, kommt es zu einem Termin im Gericht. Das Online-Verfahren an den Pilot-Gerichten ist freiwillig und zunächst auf zehn Jahre angelegt. Geplant sind Auswertungen nach zwei, vier und acht Jahren. © dpa-infocom, dpa:260420-930-967084/1