Kunstfehler-Prozess: Patient stirbt nach Zahnbehandlung – Mediziner vor Gericht

Datum20.04.2026 03:30

Quellewww.zeit.de

TLDREin Zahnarzt muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Ein Patient starb im März 2023 nach einer Zahnbehandlung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 44-jährigen Mediziner vor, dem Patienten ein möglicherweise zu hoch dosiertes Beruhigungsmittel verabreicht zu haben. Ein Anästhesist war laut Anklage nicht anwesend. Nach der Behandlung erlitt der Patient einen Atemstillstand und verstarb im Krankenhaus.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kunstfehler-Prozess“. Lesen Sie jetzt „Patient stirbt nach Zahnbehandlung – Mediziner vor Gericht“. Nach dem Tod eines Patienten muss sich am Montag (9.00 Uhr) ein 44 Jahre alter Zahnarzt vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Der Mediziner soll dem Patienten im März 2023 für eine Behandlung ein Beruhigungsmittel gegeben haben, was nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wohl zu hoch dosiert war. Ein spezialisierter Anästhesist soll nicht an der Behandlung beteiligt gewesen sein. Nach der Zahnbehandlung in der Augsburger Praxis habe der Patient einen Atemstillstand gehabt. Er sei noch in ein Krankenhaus gebracht worden, wo er aber gestorben sei. Dem Zahnarzt wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. © dpa-infocom, dpa:260420-930-966967/1