Datum18.04.2026 19:44
Quellewww.spiegel.de
TLDRBei einem Unfall in Berlin-Neukölln ist ein 14-jähriges Mädchen auf einem E-Scooter gestorben. Sie und eine Freundin fuhren nach Zeugenaussagen bei Rot über eine Ampel. Ein offenbar alkoholisierter Autofahrer erfasste die beiden. Die Fahrerin des E-Scooters verstarb im Krankenhaus, die Beifahrerin ist außer Lebensgefahr. Die Zahl der E-Scooter-Unfälle und Todesopfer steigt bundesweit. Zwei Personen auf einem E-Scooter zu fahren, ist verboten.
InhaltIn Berlin-Neukölln fuhren laut Polizei zwei Mädchen auf einem E-Scooter über eine rote Ampel. Ein Autofahrer konnte nicht mehr bremsen, der Unfall endete tödlich. Der Mann war offenbar alkoholisiert. In Berlin ist bei einem Unfall mit einem E-Scooter ein 14 Jahre altes Mädchen gestorben. Sie erlag ihren schweren Verletzungen im Krankenhaus, wie die Polizei mitteilte . Demnach waren sie und eine ebenfalls 14-Jährige zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs. Nach ersten Erkenntnissen fuhren sie auf einem Fahrradweg. Am Freitagabend gegen 20.45 Uhr wollten sie in Neukölln eine Straße überqueren. Dabei sollen sie nach Polizeiangaben bei Rotlicht über eine Fußgängerampel gefahren sein. Die Polizei beruft sich unter anderem auf die Aussagen mehrerer Zeuginnen und Zeugen. Der 42 Jahre alte Fahrer konnte demnach nicht mehr rechtzeitig bremsen und sein Auto erfasste die Mädchen. Die Fahrerin wurde zunächst noch reanimiert und kam in eine Klinik. Dort starb die 14-Jährige jedoch. Auch ihre Beifahrerin kam ins Krankenhaus. Bei ihr bestehe nach aktuellem Kenntnisstand keine Lebensgefahr mehr, sagte die Polizeisprecherin. Der Mann soll unter Alkoholeinfluss gestanden haben, wie eine Polizeisprecherin sagte. Ihm wurde Blut abgenommen. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der E-Scooter-Unfälle allein 2024 bundesweit im Vorjahresvergleich um mehr als ein Viertel auf fast 12.000 erhöht. 27 Menschen kamen demnach ums Leben. Mehr als eine Person ist auf einem elektrischen Tretroller nicht erlaubt, der Verstoß wird mit einer Geldbuße geahndet.