Datum18.04.2026 05:00
Quellewww.zeit.de
TLDRIn Runkel kam es zu einem Arbeitsunfall in einer Lederfabrik, bei dem drei Personen starben und zwei schwer verletzt wurden. Ersten Erkenntnissen zufolge ereignete sich eine tödliche Kohlenmonoxidvergiftung in einer Grube. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, finanziert durch Arbeitgeberbeiträge, sind für die Unterstützung der Opfer und die Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen zuständig. Die Ermittlungen halten an.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Arbeitsunfall in Runkel“. Lesen Sie jetzt „Tote in Lederfabrik – Welche Hilfen es für Angehörige gibt“. Nach dem Arbeitsunfall in einer kleinen Lederfabrik im mittelhessischen Runkel mit drei Toten und zwei Schwerverletzten rücken auch die Unterstützungen von Angehörigen und überlebenden Opfern in den Fokus. Berufsgenossenschaften sind hier meist für die Privatwirtschaft, Unfallkassen dagegen eher für den öffentlichen Dienst sowie für Schüler und Studenten zuständig. Welche Hilfen gibt es? Die DGUV teilt weiter mit: "Die Unfallversicherungsträger beraten und beaufsichtigen Unternehmen und Bildungseinrichtungen zu sicherenund gesunden Lern- und Arbeitsbedingungen." Anders als bei der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden Berufsgenossenschaften und Unfallkassenausschließlich über Beiträge der Arbeitgeber finanziert. Diese sind dafür von der Haftung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten freigestellt. Bei dem Arbeitsunfall am Donnerstag in der Lederfabrik in Runkel gingen die Behörden nach ersten Erkenntnissen davon aus, dass es in einer Grube zu einer tödlichen Kohlenmonoxidvergiftung gekommen war. Die Ermittlungen dauern an. © dpa-infocom, dpa:260418-930-960648/1