Datum17.04.2026 17:16
Quellewww.spiegel.de
TLDRDas Landgericht Konstanz hat die Strafen für eine Lehrerin und eine Referendarin nach dem Ertrinken eines Siebenjährigen im Schwimmunterricht abgemildert. Statt Bewährungsstrafen wurden Geldstrafen verhängt. Das Unglück ereignete sich, weil Schwimmer und Nichtschwimmer gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden, was eine Überwachung erschwerte. Alle Beteiligten verzichteten auf Revision, das Urteil ist somit rechtskräftig.
InhaltEin Siebenjähriger war bei seiner ersten Schwimmstunde ertrunken. Im Berufungsverfahren verurteilte das Landgericht die Lehrerin und eine damalige Referendarin nun zu Geld- statt Bewährungsstrafen. Das Landgericht Konstanz hat die Strafen gegen zwei Pädagoginnen abgemildert, nachdem ein Siebenjähriger beim Schwimmunterricht ertrunken war. Im Berufungsprozess wurden die Frauen statt zu Bewährungsstrafen nur noch zu Geldstrafen verurteilt: die Lehrerin zu 150 Tagessätzen à 60 Euro, die damalige Referendarin zu 85 Tagessätzen à 100 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig, weil alle Beteiligten auf eine Revision verzichten. Der Zweitklässler war bei seiner ersten Schwimmstunde am 18. September 2023 ertrunken. Zu dem Unglück kam es nach Ansicht des Gerichts, weil alle 21 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden – Schwimmer und Nichtschwimmer. Die Pädagoginnen konnten so nicht alle Kinder sicher im Blick behalten. Die 45 Jahre alte Lehrerin war in erster Instanz vom Amtsgericht verurteilt worden zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro an die Eltern des Jungen. Die damalige Referendarin, 36, bekam sechs Monate Haft auf Bewährung und sollte 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Verteidiger der Frauen hatten Berufung eingelegt, diese aber nur auf die Prüfung der Strafhöhe beschränkt. Bei den Schmerzensgeldzahlungen soll es bleiben. Neu verhandelt wurde nicht der Schuldspruch des Amtsgerichts vom Februar 2025, sondern nur das Strafmaß. "Wir hatten heute einen wirklich schwierigen Fall und einen sehr tragischen Fall zu entscheiden", sagte der Vorsitzende Richter. Die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage hatten gefordert, die Berufung zu verwerfen und es bei den Bewährungsstrafen zu belassen. Für seinen Mandanten sei das Urteil ein Abschluss, sagte der Anwalt der Familie.