Datum17.04.2026 15:45
Quellewww.spiegel.de
TLDREine 43-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt, nachdem sie im Juli in Bayern versuchte, ihren Ex-Partner mit ihrem Auto auf einem Autohof zu überfahren. Dabei wurden ihr Ex-Partner und ein Tourist verletzt. Das Gericht sah keinen versuchten Mord, sondern eine Tat im affektiven Zustand. Ihr Führerschein wurde für fünf Jahre entzogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
InhaltAn einer Tankstelle in Bayern eskalierte ein Streit, eine 43-Jährige versuchte, ihren ehemaligen Partner zu überfahren. Nun sprach sie das Landgericht schuldig wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat eine Frau schuldig gesprochen, die aus Wut über ihren Ex-Freund mit ihrem Auto eine Tankstelle gerammt hat. Das Gericht verurteilte sie zu fünf Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Außerdem wird ihr für fünf Jahre die Fahrerlaubnis entzogen. Das Urteil war zunächst noch nicht rechtskräftig. Bei der Attacke im vergangenen Juli an einem Autohof in Bayern nahe der Autobahn 9 war die Frau mit ihrem Auto in den Eingangsbereich der Tankstelle gefahren. Ihr früherer Lebensgefährte wurde dabei so schwer verletzt, dass er mehrere Tage im Krankenhaus bleiben musste und drei Monate arbeitsunfähig war. Zudem wurde ein dänischer Tourist verletzt, der aus dem Urlaub zurückkam, wie eine Gerichtssprecherin schilderte. An der Tankstelle in Hilpoltstein im Landkreis Roth war es an dem Abend zum Streit zwischen der Frau und dem Mann gekommen. Daraufhin sei die Frau in ihr Auto gestiegen, habe Gas gegeben und sei auf den Mann mit mindestens 34 Kilometern pro Stunde zugefahren. Dieser habe sich mit einem Sprung zur Seite gerettet. Die Frau habe mit quietschenden Reifen gewendet und erneut versucht, ihren Freund zu überfahren, warf die Staatsanwaltschaft ihr vor. Der Mann sei aber in die Tankstelle geflüchtet. Das Auto der Frau habe dann die Eingangstür durchbrochen. Die Tür habe das Opfer unter sich begraben. Anschließend habe die Angeklagte den Mann mit einer Glasscherbe angegriffen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Frau wegen versuchten Mordes angeklagt. Diesen Vorwurf hielten die Richter allerdings nach der Beweisaufnahme nicht für nachweisbar. Die Frau sei von dem Ansinnen selbst wieder zurückgetreten. Außerdem habe sie in einem affektiven Zustand gehandelt.